Für eine friedliche und ungestörte Silvesternacht in Leipzig, insbesondere am Connewitzer Kreuz sowie auf dem Augustusplatz, haben das Ordnungsamt, die Polizeidirektion Leipzig und die Branddirektion gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung, den Leipziger Verkehrsbetrieben und weiteren Beteiligten begleitende Maßnahmen abgestimmt. Demzufolge wird es in der Silvesternacht Änderungen in der Verkehrsführung geben.
Das durch die Stadt und die Polizeidirektion intensiv abgestimmte Konzept zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bezweckt möglichst geringe Einschränkungen des ÖPNV und des Individualverkehrs.
Wie in den Vorjahren sind zum Jahreswechsel ab 19 Uhr die Zufahrtsstraßen um das Connewitzer Kreuz gesperrt. Im Einzelnen betrifft dies die Kochstraße, die Selneckerstraße, die Scheffelstraße, die Wolfgang-Heinze-Straße, die Bornaische Straße und die Karl-Liebknecht-Straße. In diesem Zusammenhang werden auch Halteverbote angeordnet, etwa um Ersatzhaltestellen zu errichten. Diese sind unbedingt zu beachten. Der dortige Straßenbahnverkehr wird von 22.30 Uhr bis etwa 3 Uhr nach gesondertem Fahrplan erfolgen. Darüber informieren die Leipziger Verkehrsbetriebe aktuell.
Auch auf dem Augustusplatz wird die Polizei zum Schutz der dort feiernden Bürger mit einer ausreichenden Anzahl von Einsatzkräften vor Ort sein. Physische Sperren sollen das unberechtigte Befahren des Augustusplatzes behindern. Die Zufahrt über die Goethestraße und die Mittelfahrbahn von der Ostseite des Platzes wird am 31. Dezember ab 19 Uhr nicht möglich sein. Busse und Straßenbahnen werden dann über den Georgiring umgeleitet. Die Tiefgarage Augustusplatz ist jederzeit über die Einfahrt Georgiring (Höhe Oper) nutzbar, die Ausfahrt erfolgt über die Goethestraße. Die Sperrungen werden am 1. Januar, 10 Uhr, aufgehoben.
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden höheren Einsatzzahlen für Rettungsdienst und Feuerwehr hat die Branddirektion zudem einen speziellen Einsatzplan erarbeitet, der die Freiwilligen Feuerwehren einbezieht.
Beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk wird zu einem sorgsamen Umgang aufgerufen, um Unfälle oder sonstige Schäden zu vermeiden. Im Umfeld von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Wer ein Feuerwerk außerhalb seines Grundstückes abbrennt, ist verpflichtet, die Restabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Ein Flyer des Amtes für Umweltschutz – „Feuerwerk Muss das sein?“ – gibt Hinweise zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
Die neue Leipziger Zeitung ist da: Wenn Leipziger/-innen träumen
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