Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Kreisstraße K7960 in Göhrenz, einem Ortsteil von Markranstädt, abgeschlossen. Damit besteht Baurecht für den circa 1,6 Kilometer langen Straßenabschnitt.
Genehmigt wurde der grundhafte Ausbau der Kreisstraße im Bereich der gesamten Ortsdurchfahrt Göhrenz (Albersdorfer und Göhrenzer Straße). Der Ausbau ist erforderlich, da die vorhandene Fahrbahn verschlissen und zu schmal ist. An Einmündungen sowie in Kurvenbereichen ist der Verkehr nur schwer einsehbar.
Der Plan sieht vor, dass die Fahrbahn sowie die Kurven verbreitert werden. So können insbesondere die Busse der Leipziger Verkehrsbetriebe zukünftig gefahrlos aneinander vorbeifahren. Die Sichtbeziehungen in Kurvenbereichen und an Einmündungen werden verbessert. Infolge der Fahrbahnverbreiterung auf circa 6 Meter wird der parallel zur Kreisstraße verlaufende Bach Zschampert um 1 bis 3 Meter verschoben. Die Gewässerverlegung ist ebenfalls Bestandteil der genehmigten Maßnahme.
Der Ausbau der Kreisstraße kommt vor allem der Verkehrssicherheit zugute. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite kam es in der Vergangenheit häufig zu Unfällen durch das Streifen im Gegenverkehr.
Verbesserungen wird es auch für den Zschampert geben. Der Bach verläuft gegenwärtig in dem parallel zur Kreisstraße verlaufenden Abschnitt in einem Betonkastengerinne. Vorgesehen sind der Rückbau der Betonelemente des vorhandenen Zschampertgerinnes und der Bau eines neuen Grabenprofils in einem naturnahen Gewässerbett.
Die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Dazu gehören unter anderem die Pflanzung von Alleebäumen entlang der Kreisstraße sowie Bepflanzungen am Ufer des Zschampert. In drei weiteren Ortsteilen von Markranstädt werden Streuobstwiesen angelegt. Insgesamt erstrecken sich die Ausgleichsmaßnahmen auf eine Fläche von circa 3,6 Hektar.
Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Kreisstraße in Göhrenz wird für zwei Wochen zur Einsicht für Jedermann öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und -ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
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