Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 37-jährigen Libanesen und eine 39-jährige Libanesin Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem 37-jährigen Beschuldigten liegt banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern in 16 Fällen zur Last. Der 39-jährigen Beschuldigten liegt banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern in vier Fällen zur Last (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle (Saale) vom 18.09.2024, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).
Der 37-jährige Beschuldigte steht im Verdacht, seit November 2022 in 16 Fällen die Einschleusung von mindestens 91 überwiegend syrischen Staatsangehörigen nach Deutschland organisiert zu haben. Die 39-jährige Beschuldigte soll sich in vier Fällen mittäterschaftlich an der Organisation der Einschleusung von mindestens 29 Personen beteiligt haben.
Die Beschuldigten sollen die Schleusungen nicht selbst durchgeführt haben. Ihnen wird vielmehr vorgeworfen, die Reisen der Schleusungswilligen überwiegend über Belarus und Polen in das Bundesgebiet organisiert zu haben. Hierfür sollen beide Beschuldigte gemeinsam einen Schleuserlohn von etwa 130.000 Euro erhalten haben. Der 37-jährige Beschuldigte soll darüber hinaus einen weiteren Schleuserlohn von etwa 280.000 Euro erhalten haben.
Im Hinblick auf den erlangten Schleuserlohn hat die Staatsanwaltschaft Dresden die Einziehung des Wertersatzes beantragt.
Die Beschuldigten wurden von der Bundespolizei am 17.09.2024 aufgrund bereits bestehender Haftbefehle festgenommen. Der 37-jährige Beschuldigte befindet sich weiter in Untersuchungshaft. Den Haftbefehl gegen die 39-jährige Beschuldigte hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Pirna am 27.11.2024 gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Die Beschuldigten sind nicht vorbestraft. Sie haben sich zu den Tatvorwürfen im Wesentlichen geständig eingelassen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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