Am 12. Dezember 2024 um 22:00 Uhr wurde ein 44-jähriger niederländischer Staatsangehöriger durch eine Streife der Bundespolizei in der Kuppelhalle des Dresdner Hauptbahnhofs kontrolliert. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz der Staatsanwaltschaft Aachen vorlag. Der Betroffene konnte die geforderte Geldstrafe von 1.800,- Euro begleichen. Nach der Zahlung wurde ihm die Weiterreise gestattet.
Um 23:15 Uhr des gleichen Tages erschien ein 20-jähriger tschechischer Staatsangehöriger aus eigener Initiative bei der Bundespolizeiinspektion Dresden, um seine Lebensgefährtin abzuholen, die sich in einer polizeilichen Maßnahme befand. Eine Abfrage im polizeilichen Fahndungssystem bei dem 20-Jährigen ergab einen Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Diebstahl und Erschleichens von Leistungen. Der Haftbefehl wurde durch den zuständigen Haftrichter bestätigt und der 20-Jährige wurde in die Justizvollzugsanstalt Regis-Breitlingen überführt.
Am 13. Dezember 2024, um 05:45 Uhr wurde ein 29-jähriger slowakischer Staatsangehöriger bei der Kontrolle eines grenzüberschreitenden Zuges von Tschechien nach Deutschland festgenommen. Auch bei ihm lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden vor. Er hatte die Geldstrafe von 640,- Euro wegen Diebstahls bisher nicht beglichen. Da er auch jetzt nicht zahlungsfähig war, wurde er für die Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen in die JVA Dresden eingeliefert.
Ebenfalls am 13. Dezember 2024 um 10:30 Uhr, wurde im Bahnhof Dresden Mitte ein 34-jähriger deutscher Staatsangehöriger mit einem Sitzungshaftbefehl des Amtsgerichts Plauen wegen Handels mit Betäubungsmitteln festgestellt und. Nach der Richtervorführung vor dem Amtsgericht Dresden wurde die Anordnung zur Einlieferung in die JVA Dresden erlassen.
Am 14. Dezember 2024, um 17:00 Uhr führte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Dresden eine Grenzkontrolle im Euro City von Bad Schandau nach Dresden durch, wobei ein 33-jähriger libanesischer Staatsangehöriger festgenommen wurde. Ein Sitzungshaftbefehl des Amtsgerichts Tiergarten wegen gefährlicher Körperverletzung wurde vollstreckt. Die Haft wurde durch das Amtsgericht Dresden bestätigt und der Mann wurde in die JVA Dresden verbracht.
Am 15. Dezember 2024, um 20:15 Uhr, wurde ein 40-jähriger rumänischer Staatsangehöriger in einem grenzüberschreitenden Zug von Prag in Richtung Dresden kontrolliert. Eine Überprüfung ergab einen Haftbefehl wegen Sachbeschädigung, für die er im Jahr 2023 zu einer Geldstrafe von 1.200,- Euro verurteilt worden war. Da er die Zahlung bisher nicht geleistet hatte, wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen in der JVA Dresden verhängt.
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