Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das gegen einen unbekannten Polizeibeamten geführte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen eingestellt. Einem unbekannten Polizeibeamten wurde vorgeworfen, am Abend des 11.07.2024 bei einer Feier auf der Burg Hohnstein, während das Lied „L’Amour toujours“ abgespielt wurde, getanzt und den Hitlergruß gezeigt zu haben (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden Nr. 400/2024 vom 12.07.2024).
Im Ergebnis der geführten Ermittlungen hat sich der Tatvorwurf nicht bestätigt. Die durchgeführten Zeugenvernehmungen zum Sachverhalt wichen teilweise erheblich voneinander ab. Bestätigt haben die Ermittlungen lediglich, dass Polizeibeamte in zivil auf der Burg Hohnstein gefeiert und dabei zumindest einmal das Lied „L’Amour toujours“ abgespielt haben. Dass dabei aber tatsächlich von einem der anwesenden Polizeibeamten der Hitlergruß gezeigt worden war, hat sich nicht bestätigt.
Die als Zeugen vernommenen Polizeibeamten haben den Sachverhalt nicht bestätigt. In weiteren Zeugenaussagen wurden unterschiedliche Angaben sowohl zur angeblichen Tatzeit als auch zu den Modalitäten der Tatbegehung gemacht.
Im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen ist nicht auszuschließen, dass hier ein Missverständnis vorgelegen hat und eine im Rahmen der Feier erfolgte Armbewegung oder Geste von den Anzeigeerstattern falsch interpretiert wurde.
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