Am 20. November 2024 um 10:45 Uhr erschien ein 45-jähriger deutscher Staatsangehöriger im Bundespolizeirevier Dresden-Hauptbahnhof, um eine noch offene Strafe zu begleichen. Bei der Überprüfung bestätigte sich seine Aussage. Gegen den Mann lag ein örtlicher Erzwingungshaftbefehl vor.
Der Vorfall, der zu diesem Haftbefehl führte, ereignete sich am 17. November 2019. Der Betroffene wurde damals beim Urinieren an der Außenwand des Dresdner Hauptbahnhofs von einer Streife der Bundespolizei angetroffen. Für dieses Fehlverhalten wurde ein Verwarngeld in Höhe von 35,- Euro ausgesprochen.
Nach fünf Jahren ohne Begleichung des Verwarngeldes erschien der Mann nun aus eigenem Antrieb bei der Bundespolizei. Nach eigenen Angaben plagte ihn das schlechte Gewissen, woraufhin er sich entschloss, die ausstehende Zahlung zu leisten und dadurch die anstehende Erzwingungshaft abzuwenden.
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