Am heutigen Tag führen deutsche Strafverfolgungsbehörden von 15 Bundesländern über 127 polizeiliche Maßnahmen gegen Hass und Hetze durch. Grund dafür ist der vom BKA initiierte und koordinierte Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings.
Im Rahmen des heutigen konzertierten Vorgehens gegen strafbare Hasspostings im Internet koordiniert die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet-PMK (kurz ZIT) des Landeskriminalamtes für Sachsen die gemeinsamen Maßnahmen der Polizeidirektionen Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Görlitz und den jeweils für ihren Bereich zuständigen Staatsanwaltschaften.
Es sind Beschuldigtenvernehmungen gegen insgesamt sieben Beschuldigte geplant. Es handelt sich bei allen veröffentlichten Posts um antisemitische und den Holocaust verleugnende oder verhöhnende Inhalte, die dem Bereich der Volksverhetzung nach §130 des Strafgesetzbuches zu zuordnen sind. Die Taten sind damit alle aufgrund von antisemitischen Tatmotiven in den Bereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) einzuordnen.
Sechs Beschuldigte sind männlich und im Alter zwischen 23 und 67 Jahren. Es gibt eine weibliche Beschuldigte im Alter von 42 Jahren. Alle Tatverdächtigen haben die deutsche Staatsbürgerschaft.
Sachsen beteiligt sich regelmäßig an den Aktionstagen zur Bekämpfung von Hasskriminalität, um ein deutliches Zeichen gegen Gewalt und die Verbreitung von extremistischem Gedankengut zu setzen und um deutlich zu machen, dass Täter jederzeit mit einer konsequenten Strafverfolgung zu rechnen haben.
Agieren Sie respektvoll und sachlich – auch im digitalen Raum!
Der Aktionstag gegen Hasspostings hat, neben der Durchführung von Strafverfolgungsmaßnahmen, den Zweck, Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit potenziell radikalen (und strafrechtlich relevanten) Äußerungen in sozialen Netzwerken aufzuklären und zu sensibilisieren.
Wer im Internet auf Hasspostings stößt, sollte nicht wegschauen, sondern den entsprechenden Urheber mit seinen beleidigenden Aussagen bei der Polizei melden. Über die Online-Wache der Polizei Sachsen kann dies unkompliziert 24 Stunden am Tag erfolgen. Idealerweise sollten auch alle verfügbaren Informationen zum Sachverhalt gesichert werden. Dazu gehören beispielsweise ein Bildausschnitt (Screenshot) des Hasspostings (idealerweise mit sichtbarer Zeit- und Datumsangabe) sowie ein sichtbarer Verweis auf das Profil des relevanten Nutzers bzw. die Mitteilung des Links zum Nutzerprofil.
Überdies sollte auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, derlei Hasskommentare unmittelbar dem Seitenbetreiber zu melden. In Europa, und somit auch in Deutschland gilt das EU-Gesetz über Digitale Dienste, kurz: DSA. Dabei handelt es sich um eine Verordnung der Europäischen Union zur Schaffung eines europaweit einheitlichen Rechtsrahmens für digitale Dienste.
Ergänzt wird der DSA in Deutschland durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Das Gesetz über digitale Dienste erleichtert die Entfernung illegaler Inhalte und schützt die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer. Für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen gelten hier noch einmal besondere Vorschriften, weil diese besondere Risiken für die Verbreitung illegaler Inhalte und für Schäden in der Gesellschaft bergen.
- Reagieren Sie auf respektlose Kommunikation nicht mit den gleichen Mitteln.
- Lassen Sie sich nicht provozieren oder gar zu unbedachten Äußerungen hinreißen.
- Achten Sie stets auf einen angemessenen, sachlichen und respektvollen Umgangston ohne Hass, ohne Beleidigungen oder persönliche Angriffe.
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