Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA), hat im Zusammenhang mit dem Angriff auf den Wirt eines jüdischen Restaurants in Chemnitz im August 2018 eine weitere Anklage gegen vier männliche Deutsche zum Amtsgericht Chemnitz erhoben.

Im Zusammenhang mit der rechtskräftigen Verurteilung eines zur Tatzeit 27-jährigen Deutschen ergab sich nach der Auswertung dessen Handys durch das LKA Sachsen, Soko Rex, sowie eines DNA-Spurentreffers nunmehr der Tatverdacht gegen die vier Angeschuldigten.

Den vier Angeschuldigten wird eine gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall und Sachbeschädigung vorgeworfen. Sie sollen am 27. August 2018 im Rahmen eines gewaltsamen Demonstrationsgeschehens in Chemnitz zusammen mit weiteren Personen Schottersteine und eine Bierflasche in Richtung des Wirtes eines jüdischen Restaurants geworfen haben. Zwei der Angeschuldigten seien der neonazistischen Kampfsportgruppe „Knockout 51“ zuzuordnen.

Zum Hintergrund

Wegen desselben Sachverhalts hatte die Generalstaatsanwaltschaft im Dezember 2020 Anklage gegen einen deutschen Beschuldigten erhoben (siehe Medieninformation vom 14. Januar 2021). Nach der von der Generalstaatsanwaltschaft eingelegten Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts hatte das Landgericht Chemnitz eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verhängt. Nach der Verwerfung der von der Generalstaatsanwaltschaft eingelegten Revision durch das Oberlandesgericht ist das Urteil rechtskräftig.

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