Am 27. September 2024, gegen 01:50 Uhr, wurde ein deutscher Staatsangehöriger im Bahnhof Dresden Neustadt durch die Bundespolizei kontrolliert. Die Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Dresden zur Festnahme und Strafvollstreckung wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.

Der Verurteilte sollte eine Geldstrafe von 910,- Euro bezahlen. Da die Person den geforderten Betrag nicht aufbringen konnte, wurde sie der Justizvollzugsanstalt Dresden zugeführt und verbüßt dort eine 35-tägige Ersatzfreiheitsstrafe.

Am 28. September 2024 führten Beamte der Bundespolizeiinspektion Dresden um 08:00 Uhr eine Kontrolle im Zug nach Görlitz durch. Dabei wurde ein 30-jähriger deutscher Staatsbürger überprüft, der aufgrund eines bestehenden Haftbefehls gesucht wurde.

Hintergrund: Der Beschuldigte war bereits im Jahr 2020 vom Amtsgericht Chemnitz wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1830,- Euro verurteilt worden, die er jedoch nie bezahlt hatte. Aufgrund dieser ausstehenden Zahlung drohte ihm nun eine Freiheitsstrafe von 61 Tagen im Gefängnis.

Dank der finanziellen Unterstützung eines Bekannten konnte der Aufenthalt im Gefängnis jedoch abgewendet werden, da dieser die ausstehende Geldstrafe beglich. Der Beschuldigte wurde daraufhin aus der Haft entlassen.

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