Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dresden – Strafrichter – beantragt, gegen einen 28-jährigen Deutschen im beschleunigten Verfahren zu verhandeln. Dem Beschuldigten liegt Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Beleidigung zur Last.

Der Beschuldigte soll am 29.08.2024 gegen 18:25 Uhr zu einem Wahlkampfstand der CDU im Bereich des Amalie-Dietrich-Platzes in Dresden gelaufen sein, Werbematerial auf den Boden geworfen und eine am Stand tätige 36-jährige Wahlkampfhelferin der CDU beleidigt haben. Zudem soll der Beschuldigte sich vor dem Wahlkampfstand aufgebaut und dreimal die Worte: „Heil Hitler“ geäußert sowie den Hitlergruß gezeigt haben.
Der Beschuldigte wurde am 29.08.2024 vorläufig festgenommen. Er stand bei Begehung der Tat unter Alkoholeinfluss.

In dem beschleunigten Verfahren gegen den 28-jährigen Deutschen hat das Amtsgericht Dresden den Beschuldigten gestern wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Beleidigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt.

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