Bundespolizisten nahmen am Sonntagabend gegen 23 Uhr einen Mann in der Feldstraße am Dresdner Flughafen vorläufig fest. Der 49-Jährige wies sich zunächst mit einem Fantasiedokument aus. Auf Nachfrage händigte er schließlich seinen gültigen Personalausweis aus.

Gegen den Deutschen lagen zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften und der Entziehung elektrischer Energie vor. Außerdem fanden die Beamten in der mitgeführten Geldbörse eine geringe Menge Methamphetamin.

Die Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2.500 Euro konnte der Verurteilte vor Ort beglichen und wendete damit eine 120-tägige Ersatzfreiheitsstrafe ab. Die Bundespolizei Dresden leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

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