Ein missglückter Scherz hat einen 66 Jahre alten Deutschen, gestern Nachmittag, am Leipziger Flughafen in die Bredouille gebracht. Unaufgefordert äußerte der Mann während des Boarding gegenüber den Stewardessen, dass sich Sprengstoff in seinem Handgepäck befinden würde und sie nicht den Handkoffer dauernd verrücken sollen.

Durch den Flugkapitän wurde der 66-Jährige vom Flug nach Tunesien ausgeschlossen und die Bundespolizei alarmiert. Die Beamten nahmen den Mann in Empfang und durchsuchten ihn und sein gesamtes Gepäck gründlich. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann keinen Sprengstoff bei sich trug und er sich nach eigener Aussage nur einen Scherz erlaubt habe und diesen nun bereue.

Seine Aussagen werden nun allerdings trotzdem strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Deutsche muss sich wegen der Störung des öffentlichen Friedens verantworten. Diese Straftat kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahre oder einer hohen Geldstrafe belegt werden. Mit einer Strafanzeige und einem verpassten Flug wurde der 66-jährige Mann aus der Wache der Bundespolizei entlassen.

Die Bundespolizei warnt davor, solche falschen Behauptungen in Form von vermeintlichen Späßen zu tätigen. Gerade in einem Umfeld, in welchem Hochsicherheitsstandards unbedingt eingehalten werden müssen, kann dies weitreichende Folgen haben.

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