Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 53-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und besonders schweren sexuellen Übergriffs in 18 Fällen erhoben. Zum Sachverhalt, der zur Aufnahme der Ermittlungen führte, wird vollumfänglich auf die gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 18.10.2023 (abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de) Bezug genommen.
Im Zuge der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft wurde bekannt, dass dem Beschuldigten weitere Fälle zur Last liegen, die sich ebenfalls in dem Tattoo-Studio ereignet haben sollen. Auch die weiteren Fälle sind Gegenstand der erhobenen Anklage.
Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Er hat zu den Tatvorwürfen keine Angaben gemacht. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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