Am Mittwochabend (21.02.2024) gegen 20 Uhr, informierte eine Mitarbeiterin eines Drogeriemarktes im Bahnhof Dresden-Neustadt die Bundespolizei Dresden über einen Mann, der im Laden laut und unverständlich herumschrie. Als die Beamten eintrafen, war die Person nicht mehr vor Ort. Sie wurde später an der Straßenbahnhaltestelle am Schlesischen Platz von den Beamten angetroffen, wobei sie offensichtlich unter Alkoholeinfluss stand.
Die Überprüfung ergab, dass der 42-jährige Mann vom Amtsgericht Berlin wegen Diebstahls zur Strafvollstreckung ausgeschrieben war. Da er die Geldstrafe in Höhe von 3.016 Euro inklusive Verfahrenskosten nicht bezahlen konnte, wurde der Pole zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Dresden gebracht.
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