Am 14. Dezember 2023 führten deutsche Polizeibehörden in 15 Bundesländern über 100 polizeiliche Maßnahmen durch. Grund dafür ist der im Rahmen der aktuellen EU-Ratspräsidentschaft Spaniens initiierte europaweite Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings mit Unterstützung von Europol.
In Sachsen beteiligt sich die Soko Rex des Landeskriminalamtes gemeinsam mit den Polizeidirektionen in Dresden, Leipzig, Chemnitz und Zwickau und den Staatsanwaltschaften Dresden, Leipzig, und Zwickau am konzertierten Vorgehen gegen strafbare Hasspostings im Internet. Es werden Maßnahmen gegen insgesamt 10 Beschuldigte durchgeführt.
Gegenstand der Verfahren sind Volksverhetzung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Beleidigung sowie die Belohnung und Billigung von Straftaten.
Acht Verfahren werden der politisch motivierten Kriminalität (PMK) -rechts zugeordnet, zwei Verfahren fallen zur PMK – sonstige Zuordnung. Neun Beschuldigte sind männlich und im Alter zwischen 29 und 60 Jahren. Eine beschuldigte Frau ist 21 Jahre alt. Alle Tatverdächtigen haben die deutsche Staatsbürgerschaft.
Im Ergebnis der durchgeführten Maßnahmen wurden zwei Durchsuchungsbeschlüsse umgesetzt und die beiden Beschuldigten angetroffen. Mit drei weiteren Beschuldigten wurden Vernehmungen durchgeführt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften, der Polizeidirektionen und des Landeskriminalamtes Sachsen dauern an. Die Auswertung der Asservate ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Statistische Auswertung zum Themenfeld Hassposting innerhalb der politisch motivierten Kriminalität (PMK) 2020-2023
Phänomenbereich 2020 2021 2022
PMK -links- 30 36 51
PMK -rechts- 121 112 129
PMK -ausländische Ideologie- 1 1 15
PMK -religiöse Ideologie- – 1 3
PMK -sonstige Zuordnung- 24 63 118
Summe 176 213 316
Für das Jahr 2023 wurden bislang 488 Fälle im Rahmen des KPMD-PMK erfasst. Damit ist erneut ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Von diesen wurden 54 Fälle dem Phänomenbereich PMK -links-, 280 Fälle dem Phänomenbereich PMK -rechts-, sieben Fälle dem Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie- sowie acht Fälle dem Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- zugeordnet. Die restlichen 139 Fälle konnten noch keinem spezifischen Phänomenbereich zugeordnet werden (PMK -sonstige Zuordnung-).
Der thematische Schwerpunkt liegt bislang weiterhin bei fremdenfeindlichen und antisemitischen Straftaten (212 bzw. 53 Fälle) sowie bei der Konfrontation gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole (197 Fälle).
Bezüglich der deliktischen Verteilung für das Jahr 2023 stehen Volksverhetzung (222 Fälle), die Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (59 Fälle) und das Verwenden von Kennzeichen von verfassungswidrigen und terroristischen Organisationen (54 Fälle) auf den ersten drei Rängen. Mit etwas Abstand folgt Beleidigung (33 Fälle) und die Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (22 Fälle) bzw. Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (11 Fälle).
Agieren Sie respektvoll und sachlich – auch im digitalen Raum!
Der Aktionstag gegen Hasspostings hat, neben der Durchführung von Strafverfolgungsmaßnahmen, den Zweck, Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit potenziell radikalen (und strafrechtlich relevanten) Äußerungen in sozialen Netzwerken aufzuklären und zu sensibilisieren.
Wer im Internet auf Hasspostings stößt, sollte nicht wegschauen, sondern den entsprechenden Urheber mit seinen beleidigenden Aussagen bei der Polizei melden. Über die Online-Wache der Polizei Sachsen kann dies unkompliziert 24 Stunden am Tag erfolgen. Idealerweise sollten auch alle verfügbaren Informationen zum Sachverhalt gesichert werden. Dazu gehören beispielsweise ein Bildausschnitt (Screenshot) des Hasspostings (idealerweise mit sichtbarer Zeit- und Datumsangabe) sowie ein sichtbarer Verweis auf das Profil des relevanten Nutzers bzw. die Mitteilung des Links zum Nutzerprofil.
Überdies sollte auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, derlei Hasskommentare unmittelbar dem Seitenbetreiber zu melden. In Deutschland ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken – NetzDG). Es verpflichtet Betreiber sozialer Netzwerke, rechtswidrige Inhalte, wie zum Beispiel Hasskommentare, Persönlichkeitsverletzungen oder Volksverhetzungen zeitnah zu löschen, wenn ihnen diese von anderen Nutzern gemeldet werden.
Um die allgemeine freie Meinungsäußerung, die Menschenwürde und die Wahrung des öffentlichen Friedens in unserer Gesellschaft weiterhin zu schützen, sollte jeder folgende Grundregeln zivilisierten Verhaltens für sich selbst verinnerlichen und diese ebenso bei seiner digitalen Kommunikation in sozialen Netzwerken dauerhaft anwenden:
- Kommunizieren Sie sachlich und respektvoll auch und vor allem im digitalen Raum.
- Reagieren Sie auf respektlose Kommunikation nicht mit den gleichen Mitteln.
- Lassen Sie sich nicht provozieren oder gar zu unbedachten Äußerungen hinreißen.
- Achten Sie stets auf einen angemessenen Umgangston ohne Hass, ohne beleidigende Entgleisungen oder persönliche Angriffe.
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