Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 18-jährigen Ukrainer Anklage zum Amtsgericht Dresden – Jugendschöffengericht – u. a. wegen Einschleusens von Ausländern, unerlaubten Entfernens vom Unfallort in vier Fällen und Fahrens ohne Fahrerlaubnis in vier Fällen sowie Diebstahls erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 14.03.2023 gegen 01:30 Uhr an einem nicht näher bekannten Ort in der Slowakei fünf Personen in einem von ihm geführten Pkw aufgenommen zu haben, die nicht im Besitz der erforderlichen Aufenthaltstitel für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland waren. Nach erfolgter Einreise in das Bundesgebiet über Polen fuhr der Beschuldigte mit den Geschleusten am 14.03.2023 gegen 11:50 Uhr bis zur Stauffenbergallee in Dresden.
Infolge Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt kollidierte der Beschuldigte dabei mit dem Fahrzeug beim Spurwechsel von links nach rechts gegen einen auf dem rechten Fahrstreifen fahrenden Pkw, wodurch an diesem ein Schaden von über 1.500 Euro entstand. Danach fuhr er weiter.
Anschließend übersah der Beschuldigte bei seiner Weiterfahrt im Bereich der Zufahrt des Waldschlösschentunnels in Dresden die dort eingerichtete Baustelle und die geänderte Verkehrsführung und schleuderte bei laufenden Verkehr zwei Warnbaken in die Luft. Hierdurch entstand ein Schaden an den Warnbaken in Höhe von 270 Euro.
Nach etwa 30 Metern kam der Beschuldigte mit dem Pkw zum Stehen und verließ das Fahrzeug zu Fuß. Durch seine Fahrweise setzte er die Geschleusten der Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung aus.
In der Folge rannte der Beschuldigte durch den Tunnel zur Waldschlösschenbrücke in Dresden. Am Tunnelausgang entschloss er sich, einen zur Durchführung von Wartungsarbeiten unverschlossen abgestellten Pkw zur eigenen Verwendung zu entwenden. Dazu setzte er sich in das Fahrzeug im Wert von etwa 6.300 Euro hinein, startete es mit dem vorgefundenen Schlüssel und fuhr in Richtung Altstadt über öffentliche Straßen davon. Dabei überfuhr er an der Kreuzung Fetscherstraße / Fiedlerstraße in Dresden die Lichtzeichenanlage bei dem für ihn gültigen Farbzeichen „Rot“ und streifte beim Vorbeifahren zwei haltende Pkw, an denen Schäden von etwa 750 Euro und 4.300 Euro entstanden.
Der Beschuldigte setzte die Fahrt bis zur Kreuzung Karcherallee / Winterbergstraße in Dresden fort. Vor der Einmündung An der Picardie scherte er mit dem Fahrzeug zum Überholen auf die Gegenfahrbahn aus. Infolgedessen streifte er mit dem Fahrzeug einen in gleicher Richtung rechts von ihm haltenden Transporter der Landeshauptstadt Dresden, an dem ein Schaden von über 20.000 Euro entstand.
Danach kollidierte er auf der Kreuzung mit einem entgegenkommenden Pkw, an dem ein Schaden von etwa 6.750 Euro entstand. Durch die aufgrund der Kollision umherfliegenden Teile wurde ein weiterer, sich ebenfalls im Straßenverkehr befindlicher Pkw eines Pflegedienstes getroffen, an dem ein Schaden von etwa 3.500 Euro entstand.
Auf seiner anschließenden Flucht zu Fuß wurde der Beschuldigte durch Zeugen gestellt und der Polizei übergeben.
Der Beschuldigte wurde am 14.03.2023 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 15.03.2023 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist nicht vorbestraft und hat ein paar allgemeine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
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