Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden führte am 30. November 2022 umfangreiche Prüfungen auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes durch. Unterstützt wurde die Maßnahme durch das Landeskriminalamt Sachsen, die Polizeidirektion Leipzig, die Steuerfahndung, das Gewerbeamt sowie die Bundespolizei.
Beginnend in den frühen Abendstunden wurden dabei vor allem Ladengeschäfte und gastronomische Einrichtungen im Bereich der Eisenbahnstraße kontrolliert.
Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften insbesondere die ordnungsgemäße Zahlung des vorgeschriebenen Mindestlohns, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Insgesamt wurden über 70 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.
Noch vor Ort wurden unter anderem mehrere Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz sowie geltende Mindestlohnvorschriften festgestellt. Dazu kamen Fälle von nachgewiesener Erwerbstätigkeit ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Im Rahmen der Kontrollen ergaben sich zudem Verdachtsmomente, die weitere Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach sich ziehen.
Bereits am Nachmittag des gleichen Tages prüften Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mehrere Objekte verschiedener Branchen in Leipzig und Umgebung.
Insgesamt waren an diesem Tag über 300 Kräfte im Einsatz.
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