Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen eine in Sachsen ansässige Ärztin u. a. wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse im besonders schweren Fall in einer Vielzahl von Fällen.
Ihr wird vorgeworfen, seit Beginn der COVID-19-Pandemie gewerbsmäßig sogenannte Gefälligkeitsatteste ausgestellt zu haben, in denen dem jeweiligen Patienten pauschal und zu Unrecht bescheinigt wird, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kontraindiziert sei, ein unbegrenztes Impfverbot jeglicher Art bestehe oder aus medizinischen Gründen COVID-19-Testungen nur über den Speichel möglich seien.
Die Beschuldigte soll hierdurch Einnahmen in Höhe von mindestens 60.000 Euro erzielt haben.
Die Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume der Beschuldigten erfolgte bereits im März 2022. Hierbei wurde umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt, dessen Auswertung andauert. Aufgrund der durch die Durchsuchung und weiterer Ermittlungen gewonnener Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass die Beschuldigte in mehreren Bundesländern agierte.
Hierbei soll die Beschuldigte sogenannte Sammeltermine durchgeführt haben, bei denen sie auf Bestellung einer Vielzahl von Personen Gefälligkeitsatteste im Minutentakt gegen Zahlung in Höhe von mindestens 25 Euro pro Attest aushändigte. Diese Termine erfolgten in Zusammenarbeit mit Heilpraktikern, teilweise sogar mit Bestattungshäusern, die der Beschuldigten gegen Gewinnbeteiligung nicht nur ihre Räumlichkeiten zur Verfügung stellten, sondern auch im Vorfeld die Organisation der Termine und die Weiterleitung der Bestellungen übernahmen.
In Anbetracht des Umfangs der Tatvorwürfe wurde in der Polizeidirektion Dresden die Ermittlungsgruppe „Atteste“ gegründet. Diese besteht aus derzeit sieben Beamten. Die Ermittlungsgruppe wird auch die Bearbeitung der vielen Folgeverfahren wahrnehmen, die gegen die Inhaber der Atteste wegen des Verdachts der Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse sowie gegen die Organisatoren der Sammeltermine wegen des Verdachts der Beihilfe zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse zu führen sind.
Aus Gründen der Beweissicherung und Beweisführung, insbesondere auch für das Hauptverfahren gegen die beschuldigte Ärztin, hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden Durchsuchungsbeschlüsse für 84 Objekte (71 in Mecklenburg-Vorpommern, vier in Sachsen und neun in Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg) erlassen. Ermittelt wird in dem Zusammenhang auch gegen vier Bedienstete der Polizei Sachsen, die sich unrichtige Atteste ausstellen ließen.
Die Durchsuchungen wurden am 29.09.2022 realisiert. Dabei wurden insgesamt 317 unrichtige Atteste sichergestellt. An den Durchsuchungsmaßnahmen waren 225 Polizeibeamte beteiligt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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