Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurde heute ein 50-jähriger Deutscher durch das Amtsgericht Dresden im beschleunigten Verfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 10 Euro verurteilt.
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 08.09.2022 gegen 10:10 Uhr einem 53-jährigen Polizeibeamten auf der Hauptstraße, Höhe Hausnummer 10, in Radebeul aus circa 50 cm Entfernung ohne Vorwarnung gezielt CS-Gas in den Augenbereich gesprüht zu haben, als dieser mit der rechten Hand den Fahrzeugschlüssel des vom Beschuldigten gefahrenen weißen Transporters abzog (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden vom 09.09.2022).
Der Beschuldigte soll zuvor mit laufendem Motor ein Schulwegtraining gestört und sich trotz Aufforderung geweigert haben, weiterzufahren. Durch den Sprühstoß erlitt der Polizeibeamte – wie von dem Beschuldigten zumindest billigend in Kauf genommen – starke Reizungen an Augen und Gesicht sowie eine Schwellung der Augen und eine Reizung der Atemwege.
Der Beschuldigte war zum Tatvorwurf im Wesentlichen geständig. Das im beschleunigten Verfahren erlassene Urteil ist rechtskräftig.
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