Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 57-jährigen Tschechen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wegen schweren Raubes in zwei Fällen und Körperverletzung in zwei Fällen erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 17.07.2022 gegen 09:00 Uhr an der Wohnungstür einer 70-jährigen Rentnerin in der Comeniusstraße in Dresden geklingelt zu haben. Nachdem die Geschädigte die Tür öffnete, soll der Beschuldigte die Tür aufgedrückt und die Wohnung in der Absicht betreten haben, Bargeld zu entwenden. Dabei ergriff der Beschuldigte einen Gehstock und streckte diesen in Kopfhöhe der Geschädigten entgegen, um sie auf Abstand zu halten.
In der Folge entnahm der Beschuldigte einen 10 Euro-Schein aus einer Geldbörse, um das Geld für sich zu behalten. Als der 73-jährige Ehemann der Geschädigten dazukam und den Beschuldigten aufforderte, die Wohnung zu verlassen, soll der Beschuldigte diesen zunächst mit dem Gehstock auf Abstand und dann mit den Händen derart zur Seite gestoßen haben, dass er zu Fall kam und Schmerzen erlitt.
Nachdem der Beschuldigte sich aus der Wohnung entfernt hatte, soll er nur wenige Minuten später auf der Bodenbacher Straße / Ecke Tetschener Straße eine 95-jährige Geschädigte geschubst und hierdurch zu Fall gebracht haben, um deren Wertsachen zu entwenden. Als die Geschädigte am Boden lag, soll der Beschuldigte ihr die Geldbörse mit 170 Euro Bargeld entwendet haben, um das Geld für sich zu behalten. Durch den Sturz erlitt die Geschädigte eine Prellung, eine blutende Platzwunde am Kopf und Schmerzen.
Bei den Taten soll der Beschuldigte zwei messerähnliche Gegenstände bei sich geführt haben.
Der Beschuldigte konnte bereits am 17.07.2022 nur kurze Zeit nach den Taten durch die Polizei vorläufig festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 18.07.2022 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist in der Tschechischen Republik bereits vielfach und teilweise einschlägig vorbestraft. Er hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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