Gestern Nachmittag, kurz nach 17 Uhr überfuhr eine in Richtung Leipzig fahrende S-Bahn im Bereich Delitzsch mehrere auf die Schienen gelegte Gegenstände. Reisende wurden glücklicherweise nicht verletzt. Die Strecke Delitzsch -Leipzig wurde gesperrt. Von der Sperrung waren 25 Züge betroffen.
Erst nach eingehender Begutachtung des Schadens konnten einige Gleise wieder freigegeben werden. Das betroffene Gleis wird noch durch Spezialisten der Deutschen Bahn untersucht, um weitere Gefahren für den Bahnbetrieb auszuschließen und notwendige Reparaturen zu veranlassen. Die Schadenshöhe wird noch ermittelt.
Die Bundespolizei Leipzig leitete ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren an Bahnanlagen hin. Kommt es durch das Betreten oder das Bereiten von Hindernissen im Bereich der Bahnanlagen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen der Eisenbahnverkehrs-unternehmen auf die Verursacher zukommen. Solche Ansprüche können im Einzelfall noch bis zu 30 Jahren nach der Tat geltend gemacht werden.
Neben der erheblichen Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen können überfahrene Gegenstände weggeschleudert und somit zu regelrechten Geschossen werden. Herannahende Züge sind sehr leise und werden nur sehr spät wahrgenommen. Weiterhin ist der Bremsweg eines fahrenden Zuges erheblich länger als der eines Straßenfahrzeuges.
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