Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat nach Abschluss der Ermittlungen zu einem Tötungsdelikt von Ende Dezember 2021 in Leipzig-Lindenau gegen einen 40-jährigen Deutschen Anklage wegen des Tatvorwurfs des Mordes zum Landgericht Leipzig -Schwurgericht- erhoben.
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, am frühen Abend des 27.12.2021 seine Bekannte – eine 43-jährige Frau (deutsch) – in deren Wohnung in Leipzig-Lindenau getötet zu haben. Dabei soll der Angeschuldigte heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt haben.
Der nicht vorbestrafte Angeschuldigte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich nicht zum Sachverhalt zu äußern.
Der Angeschuldigte befindet sich nach seiner vorläufigen Festnahme am 28.12.2012 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Leipzig vom 29.12.2021 seit diesem Tag ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Angaben zu weiteren Einzelheiten sind nicht möglich, da sonst in unzulässiger Weise der Beweisaufnahme, welche der Hauptverhandlung vorbehalten ist, vorgegriffen würde.
Anfragen zum weiteren Fortgang des Strafverfahrens werden an die Pressestelle des Landgerichts Leipzig erbeten.
Es wird ergänzend auf die vorhergehende gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Leipzig und der Polizeidirektion Leipzig Nr. 623/21 vom 30.12.2021 Bezug genommen.
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