In den Abendstunden des 19. Mai 2013 wurde ein 23-Jähriger luxemburgischer Staatsangehöriger auf dem Gelände des Bahnhofs in Leipzig-Leutzsch erschossen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Tatvorwurfs des Mordes eingeleitet.
Trotz langjähriger intensiver und umfassender Ermittlungen konnte letztendlich nicht geklärt werden, wer am Abend des 19. Mai 2013 den 23-Jährigen erschossen hat. Es wurden zahlreiche Spuren am Tatort gesichert und ausgewertet, Telefonverbindungsdaten überprüft und gesichtet, sichergestellte Dokumente und weitere Beweismittel des Verstorbenen durchgesehen sowie eine Vielzahl von Zeugen – zum Teil mehrfach – vernommen. Dennoch ergaben sich daraus – und trotz einer Auslobung in Höhe von 10.000 EUR aus dem Jahr 2013 – keine Hinweise auf die Identität des Schützen.
Nachdem die Ermittlungsmöglichkeiten nunmehr vollständig ausgeschöpft sind, wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Leipzig eingestellt. Sollten sich neue Hinweise ergeben, welche zur Identität des Schützen führen könnten, wird das Verfahren wiederaufgenommen und die Ermittlungen werden fortgesetzt. Das Verbrechen des Mordes verjährt nicht.
Weitere Angaben zum Sachverhalt, insbesondere, warum sich der Verstorbene am Tatort aufhielt, können aufgrund des Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen – welches auch über den Tod hinaus bestehen bleibt – nicht erfolgen.
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