Der Täter lebte in Berlin auf fremde Kosten gern auf großem Fuß und konnte nun wegen Kreditkartenbetruges und Urkundenfälschung verurteilt werden. Doch der Reihe nach: Den Stein ins Rollen gebracht hatte ein aufmerksamer Kaufhausmitarbeiter in Leipzig.
Am Leipziger Markt wollte der Betrüger Luxuskleidung im Wert von 1.329 Euro abholen. Diese hatte er zuvor unter Angabe gestohlener Kreditkartendaten online zur Abholung in Leipzig bestellt. Der Tatverdächtige (33/nigerianisch) hatte für die Bestellung einen Namen verwendet, für den er einen gefälschten österreichischen Personalausweis besaß. Der Mitarbeiter des Kaufhauses erkannte den Betrugsversuch jedoch, händigte die Ware nicht aus und verständigte die Polizei. Da Polizisten der Fahrradstaffel der Leipziger Polizeidirektion gerade auf dem Markt patrouillierten, waren sie schnell vor Ort.
Die eingetroffenen Beamten erfuhren, dass die Kreditkartendaten, mit denen die Waren bestellt und bezahlt wurden, als gestohlen gemeldet waren und eröffneten das erste Verfahren wegen des Verdachts des Kreditkartenbetrugs. Außerdem stellten die Polizisten fest, dass sich der Täter unerlaubt in Deutschland aufhielt und eröffneten auch hierfür ein Verfahren.
Bei der Kontrolle des Rucksacks des Beschuldigten wurden schließlich neben vier Smartphones (davon zwei noch originalverpackt und zwei in Benutzung) fünf weitere gefälschte österreichische Personalweise festgestellt – alle trugen das gleiche Foto, waren jedoch auf unterschiedliche Namen ausgestellt: Das dritte Verfahren (wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise) wurde eröffnet.
Die Ermittlungsverfahren wurden der Leipziger Staatsanwaltschaft vorgelegt, die noch am gleichen Tag die Untersuchungshaft beantragte, welche durch den Haftrichter auch erlassen wurde.
Als die Kolleginnen und Kollegen des Kommissariats 32 der Polizeidirektion Leipzig für Betrugsdelikte nun die beschlagnahmten Smartphones und gefälschten Personalausweise genauer unter die Lupe nahmen, kamen sie einer großen Betrugsserie auf die Spur: Die Ermittlerinnen und Ermittler sichteten in monatelanger akribischer Kleinarbeit massenweise über mehrere Jahre andauernde Chats in englischer Sprache, Email-Verkehr auf mehreren Mailkonten, unzählige Bestellbestätigungen hochwertiger Waren, über 180.000 Fotos, PDF-Dateien sowie Screenshots, die augenscheinlich Kreditkartendaten im „Darknet“ zeigten.
Dabei fielen neben den enormen Warenbestellungen auch zahlreiche Onlinetickets der Deutschen Bahn auf, die auf den Geräten gespeichert waren. Gemeinsam mit der Bundespolizei, die für die Bearbeitung von Straftaten zum Nachteil der Deutschen Bahn AG zuständig ist, konnten die Kriminalisten nun anhand der Buchungsnummern der Tickets prüfen, ob auch diese mit betrügerisch erlangten Kreditkartendaten gekauft worden waren.
Und die Suche war ein Volltreffer: 566 Fahrkarten wurden identifiziert, deren „Kauf“ dem Täter zugerechnet werden konnte und die er zum Teil noch auf seinen Smartphones gespeichert hatte. Diese Tickets waren zu einem Teil auf fremde Personen, zum überwiegenden Teil aber auf die durch ihn für die betrügerischen Warenbestellungen verwendeten Alias-Namen ausgestellt.
Um dem Beschuldigten die große Zahl der Fahrten, die der Abholung der betrügerisch bestellten Waren im gesamten Bundesgebiet gedient hatten, nachweisen zu können, untersuchten die Ermittler – zunächst wieder in wochenlanger „Puzzle-Arbeit“, später mithilfe eines Spezialisten des Landeskriminalamtes für die Auswertung von Massendaten – die im Smartphone hinterlegten Geodaten und konnten dadurch fast 80 Fahrten rekonstruieren, bei denen sich der Betrüger auf den gekauften Routen bewegte.
Durch diese Beweislast wurde der Täter des Computerbetrugs im Januar 2020 in über 250 Fällen für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Insgesamt entstand der Deutschen Bahn AG, die den geschädigten Kreditkartenbesitzern „ihre“ Summen erstattete, durch die Ticketkäufe ein Schaden von 33.459,70 Euro. Der durch die betrügerischen Bestellungen entstandene Schaden beläuft sich ebenfalls im hohen fünfstelligen Bereich.
Erklärung: Die Festnahme war am 24.11.2018 erfolgt. Das Amtsgericht Leipzig hatte den Straftäter im Januar 2020 verurteilt. Da dieser gegen das Urteil zunächst in Berufung gegangen war, kann die Polizeidirektion Leipzig erst zum jetzigen Zeitpunkt berichten.
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