Am Dienstagmorgen, gegen 01:30 Uhr, kontrollierten Bundespolizisten in der Ebene 1 des Terminals am Flughafen Dresden International eine schlafende Frau. Die 35-Jährige hatte sich eine Sitzgruppe als nächtlichen Schlafplatz ausgewählt.
Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Aurich wegen des Erschleichens von Leistungen.
Die offene Forderung von 203,10 Euro konnte die Deutsche vor Ort begleichen.
Verbunden mit dem netten Hinweis sich einen geeigneteren Schlafplatz zu suchen, trat die Frau die Heimreise an.
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