Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 20-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Jugendschöffengericht – erhoben. Dem Beschuldigten liegt u. a. Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung in 182 Fällen und versuchte gefährliche Körperverletzung in 12 Fällen zur Last.
Am 16.05.2021 waren anlässlich des Fußballspiels SG Dynamo Dresden gegen Türkgücü München zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich des Rudolf-Harbig-Stadions mehrere tausend Polizeibeamte eingesetzt. In der Zeit von 15:25 Uhr bis 18:30 Uhr kam es in diesem Zusammenhang zu gewalttätigen Auseinandersetzungen
Das Spiel fand ohne Zuschauer statt, weil die an diesem Tag geltenden Regeln der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung die Öffnung von Einrichtungen des Sportbetriebes untersagten, ebenso öffentliche Ansammlungen.
Dessen ungeachtet versammelten sich mehrere Tausend Personen im Großen Garten, feierten und missachteten jegliche Infektionsschutzregeln und zündeten gesetzeswidrig Pyrotechnik.
Bei den Ausschreitungen gingen die Täter zum Teil als Gruppe geschlossen, aber auch einzeln handelnd gegen die Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge vor. Zudem wurde eine Journalistin verbal bedroht, an den Kopf geschlagen und ihre am Körper befindliche Kamera durch Faustschläge zerstört.
Polizeibeamte wurden durch Schläge und Tritte gegen den Körper angegriffen. Insgesamt wurden 182 Polizeibeamte verletzt; 163 davon durch Bewurf mit Gegenständen (u. a. Steine und Glasflaschen) und 3 durch den Einsatz von Pyrotechnik.
Die Körperverletzungen führten zu zum Teil erheblichen Verletzungen wie Verbrennungen, offenen Schnittwunden, teilweisem Gehörverlust und bis zu zehntägigem Krankenhausaufenthalt.
Daneben wurde eine Vielzahl von Schnittverletzungen und Hämatomen an den Armen und Händen der Polizeibeamten verursacht.
Der durch die Ausschreitungen entstandene Sachschaden, unter anderem an 30 Dienstfahrzeugen, beträgt ca. 30.000 EUR.
Der Beschuldigte soll sich seit 14:25 Uhr im Bereich Großer Garten in der Gruppe von mindestens 10 randalierenden Personen bewegt und die Angriffe auf die Polizei wahrgenommen haben. Darüber hinaus wird dem Beschuldigten vorgeworfen, eigenhändig in 13 Fällen Gegenstände gegen Polizeibeamte geworfen zu haben (u. a. Glasflaschen, Holzbalken und eine Holzpalette). Mit seinen Würfen wollte der Beschuldigte Polizeibeamte verletzten und ihnen Schmerzen zufügen.
Der Beschuldigte wurde in dieser Sache aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Dresdens vom 19.07.2021 am 22.07.2021 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er hat sich zum Tatvorwurf geständig eingelassen.
Der Beschuldigte ist bereits erheblich vorbestraft und stand bei Begehung der Taten einschlägig unter Bewährung.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
Keine Kommentare bisher