Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 32-jährigen Eritreer Anklage zum Amtsgericht Dresden – Jugendschöffengericht als Jugendschutzgericht – u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes erhoben.
Der Beschuldigte soll am 20. Dezember 2020 ein 12-jähriges Mädchen auf einem Spielplatz in Dresden-Gorbitz angesprochen und aufgefordert haben, mit ihm in eine nahe gelegene Wohnung zu gehen. Das Mädchen folgte dem Beschuldigten daraufhin in die Wohnung. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Wohnung gewaltsam sexuelle Handlungen an dem Mädchen ausgeführt zu haben. Das Mädchen konnte anschließend die Wohnung verlassen.
Der Beschuldigte wurde am 21. Dezember 2020 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 22. Dezember 2020 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der nicht vorbestrafte Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
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