Eigentlich war es ein Sachverhalt, der zum „bundespolizeilichen Alltag“ gehört: Jemand fährt ohne erforderliches Ticket im Zug - strafbar nach § 265a StGB. Und dennoch nahm dieser Sachverhalt eine Wendung, die auch für die Bundespolizei nicht alltäglich ist.
Gestern Abend wurde eine Streife zum Bahnsteig gerufen. Ein Mann war ohne erforderliches Ticket im ICE von Fulda nach Leipzig gefahren. Er wurde zur Identitätsfeststellung mit zur Wache genommen. Nur wenig später erhielt die Bundespolizei einen Anruf eines Manns aus Österreich. Er hatte das, kurz zuvor im ICE von München nach Fulda gestohlene Handy seiner Frau geortet. Dieses sollte sich gerade im Hauptbahnhof in Leipzig, im Umfeld der Dienststelle befinden.
Seine Frau konnte sowohl den Tatverdächtigen, der während der Zugfahrt hinter ihr saß als auch das gestohlene Handy beschreiben. Und diese Personenbeschreibungen passte perfekt auf den „Schwarzfahrer“, dessen Strafanzeige die Beamten gerade fertigten.
Bei seiner Durchsuchung fanden die Beamten dann auch recht schnell das von der 46- jährigen Österreicherin beschriebene Handy.
Das Telefon wurde zur Eigentumssicherung sichergestellt und wird in den nächsten Tagen der rechtmäßigen Eigentümerin übermittelt.
Gegen den 41-jährigen Deutschen wurden Strafverfahren wegen Diebstahls und Erschleichens von Leistungen eingeleitet.
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