Gegen ein Sonnenbad, auch auf einem Dach hat die Bundespolizei Leipzig eigentlich nichts. Allerdings, wenn es sich um ein Gebäude im Bereich der Bahnanlagen handelt und die „Sonnenanbeter“ sich damit Gefahren aussetzen und dazu noch gegen die Corona-Schutzverordnung verstoßen, dann schon. So auch gestern Nachmittag in der Nähe des Leipziger Hauptbahnhofes.
Gegen 16 Uhr stellten Bundespolizisten rund 30 Personen unberechtigt auf einem Dach auf dem Bahngelände fest. Sie hatten für sich das Bahngelände als „Sonnenpark“ auserkoren. Zudem kletterten einige Personen auf die dort abgestellten Waggons.
Nachdem mehrere Streifen von Bundespolizei und Landespolizei Sachsen vor Ort eingetroffen waren, forderten die Beamten die Personen auf, das Dach zu verlassen. Nachdem sie das Dach verlassen hatten, wurden die Personalien festgestellt und alle erhielten einen Platzverweis für das Bahngelände.
Die Bundespolizei Leipzig hat gegen die Personen, im Alter von 18 bis 35 Jahren, Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch eingeleitet. Dazu kommen noch Anzeigen wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung. Die Kosten des Einsatzes werden den 30 Personen in Rechnung gestellt.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang wiederholt auf die lebensgefährlichen Folgen eines unerlaubten Aufenthaltes auf Bahnanlagen hin: Die Gefahren, die von herannahenden Zügen und Oberleitungen ausgehen, werden regelmäßig unterschätzt. Das Betreten von Gleisanlagen an den nicht dafür vorgesehenen Stellen ist lebensgefährlich und für unberechtigte Personen verboten. Züge nähern sich lautlos an und werden je nach Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen.
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