Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 25-jährigen Tunesier u.a. wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung und der vorsätzlichen Körperverletzung. Dem Beschuldigten liegt zur Last, am 14.11.2020 gegen 00:30 Uhr mit einem zuvor entwendeten Schlüssel die Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin, einer 20-jährigen Deutschen, in der Beilstraße in Dresden betreten zu haben. Zu dieser Zeit war die Geschädigte nicht in ihrer Wohnung.
Als die Geschädigte kurze Zeit später ihre Wohnung gemeinsam mit einem 24-jährigen Mann mit deutscher und mosambikanischer Staatsangehörigkeit betrat, soll der Beschuldigte diese mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen und ins Wohnzimmer gestoßen haben, wobei die Geschädigte sich den Zeigefinger der rechten Hand brach.
Der 24-jährige wollte der Geschädigten helfen. Der Beschuldigte soll daraufhin ein Klappmesser gezogen und in das Gesicht des 24-jährigen gestochen haben. Der Geschädigte erlitt hierdurch eine ca. 13 cm lange klaffende und stark blutende Schnittwunde, die notärztlich versorgt werden musste. Der Geschädigte wird voraussichtlich dauerhaft eine deutlich sichtbare Narbe im Gesicht behalten.
Der Beschuldigte flüchtete nach der Tat und war untergetaucht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 04.01.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte konnte sodann aufgrund unverzüglich eingeleiteter intensiver Fahndungsmaßnahmen der Dresdner Polizei am Abend des 10.02.2021 in einer Wohnung in der Budapester Straße in Dresden festgenommen werden.
Der Beschuldigte versuchte, sich der Festnahme durch Flucht über den Balkon der Wohnung zu entziehen. Dabei fiel der Beschuldigte vom Balkon der Wohnung aus ca. vier Meter Höhe auf eine schneebedeckte Wiese. Dabei verletzte sich der Beschuldigte erheblich und brach sich die Hüfte. Er muss nunmehr im Krankenhaus operiert werden und befindet sich derzeit außer Lebensgefahr.
Der Ermittlungsrichter ordnete am 11.02.2021 im Krankenhaus den Vollzug der Untersuchungshaft an. Um eine Flucht des Beschuldigten zu verhindern, wird dieser nunmehr von der Polizei im Krankenhaus rund um die Uhr bewacht, bis eine Aufnahme in eine Justizvollzugsanstalt möglich ist.
Der Beschuldigte ist vorbestraft und steht einschlägig unter Bewährung.
Hintergründe und Motive der Tat sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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