Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 16-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – u.a. wegen versuchten Mordes in zwei Fällen erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 30.08.2020 gegen 03:00 Uhr in der Dresdner Heide (Nähe Kannenhenkelweg) am Rande einer illegalen Technoparty mit einem Messer völlig unvermittelt einem 21-jährigen Deutschen in den linken Rückenbereich und einer 21-jährigen Deutschen in die Körpermitte gestochen zu haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 31.08.2020, abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de).
Die beiden Geschädigten erlitten schwere innere Verletzungen im Bauchraum, an denen sie ohne sofortige intensivmedizinische Intervention mit hoher Wahrscheinlichkeit verstorben wären. Die beiden Geschädigten werden voraussichtlich lebenslang gesundheitlich beeinträchtigt sein.
Im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte die Tat aus Frust über die eigene, als unbefriedigend empfundene Lebenssituation begangen hat. Es kann aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Tat aus Freude an der Vernichtung von Menschenleben oder völlig grundlos begangen wurde.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Keine Kommentare bisher