In den Morgenstunden des 25.11.2020 wurden fünf polnische Beschuldigte (21, 25, 29, 31, 42) unter dem Tatverdacht vorläufig festgenommen, in der Nacht vom 24.11.2020 auf den 25.11.2020 auf mehreren Autobahnparkplätzen an der Bundesautobahn 14 zwischen Leipzig und Magdeburg die Planen von dort abgestellten Sattelzügen mit Anhängern aufgeschlitzt zu haben, um diese auf stehlenswerte Ladung zu überprüfen und bejahendenfalls die Ladung zu entwenden.
Mindestens 63 Fahrzeuge waren betroffen. Gegenstände wurden nicht entwendet. Die Beschuldigten konnten durch Einsatzkräfte der Polizei auf einem Autobahnparkplatz in Sachsen-Anhalt festgestellt und vorläufig festgenommen werden.
Im Ergebnis der bisherigen Ermittlungen wird den Beschuldigten zur Last gelegt, sich mit weiteren Personen zusammengeschlossen zu haben, um bandenmäßig organisiert in einer unbestimmten Anzahl von Fällen in den Nachtstunden Ladungen von an Autobahnen abgeparkten Lastkraftwagen zu entwenden.
Drei der Beschuldigten (29, 31, 42) wird vorgeworfen, sich bereits Anfang Juli mit anderen Personen zu einer Bande zusammengeschlossen zu haben und im Zeitraum vom 08.07.2020 bis 07.10.2020 unter teilweise wechselnder Beteiligung von Bandenmitgliedern an mindestens acht Tagen auf einer Vielzahl von Parkplätzen an verschiedenen Bundesautobahnen insbesondere in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg die Planen von Sattelzügen mit Anhängern aufgeschlitzt und teilweise Gegenstände entwendet zu haben.
Von den im Zeitraum 08.07.2020 bis 07.10.2020 von dieser Bande mindestens angegriffenen elf Lastkraftwagen wurden nach bisherigem Erkenntnisstand Waren im Gesamtwert von mindestens 50.000,- EUR entwendet. Zudem entstand an den Fahrzeugen jeweils Sachschaden in noch unbekannter Höhe. Die beiden anderen Beschuldigten (21, 25) sollen sich sodann spätestens am 24.11.2020 der bereits organisierten Bande angeschlossen haben.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen die am 25.11.2020 vorläufig festgenommenen Beschuldigten am gleichen Tag beim Amtsgericht Leipzig jeweils den Erlass eines Haftbefehls beantragt. Die Beschuldigten wurden noch am 25.11.2020 dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Die Haftbefehle wurden durch den Ermittlungsrichter antragsgemäß wegen des dringenden Tatverdachts des schweren Bandendiebstahls in mehreren Fällen – teilweise im Versuch – jeweils in Tateinheit mit Sachbeschädigung erlassen und in Vollzug gesetzt.
Die Ermittlungen dauern an.
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