Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 34-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen Computerbetrugs in 54 Fällen, Diebstahls in zwei Fällen und räuberischen Diebstahls erhoben.
Dem Beschuldigten liegt zur Last, zwischen dem 10.01.2019 und dem 19.02.2019 in 54 Fällen unter Verwendung zuvor entwendeter EC-Karten und unter Verwendung der zu den jeweiligen Karten gehörenden, dem Beschuldigten bekannt gewordenen PIN-Codes diverse Waren und Dienstleistungen bezahlt oder Bargeld abgehoben zu haben. Dabei wusste der Beschuldigte, dass er zur Verwendung der EC-Karten nicht berechtigt war und keinen Anspruch auf die jeweiligen Geldbeträge hatte. Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 7.000,00 EUR.
Dem Beschuldigten liegt weiterhin zur Last, am 29.12.2018 aus einer in einem Vorraum einer Kirchgemeinde in Crimmitschau abgelegten Jacke eines Geschädigten einen Fahrzeugschlüssel zu einem PKW Opel Corsa im Wert von ca. 1.800,00 EUR an sich genommen und in der Folge unter Verwendung des Schlüssels den PKW entwendet zu haben, um ihn für sich zu behalten.
Dem Beschuldigten liegt darüber hinaus zur Last, am 05.03.2019, gegen 21:00 Uhr in einem Restaurant in Crimmitschau aus der Jacke eines Geschädigten den Schlüssel zu einem PKW VW Caddy im Wert von ca. 8.000,00 EUR an sich genommen und in der Folge unter Verwendung des Schlüssels den PKW entwendet zu haben, um ihn für sich zu behalten.
Dem Beschuldigten wird ferner vorgeworfen, am 19.02.2019 in eine Privatwohnung auf der August-Bebel-Straße in Dresden eingedrungen und eine Lederhandtasche an sich genommen zu haben, die u.a. zwei Fahrzeugschlüssel, ein Portemonnaie mit 100,00 EUR Bargeld, zwei EC-Karten, einen Personalausweis, einen Führerschein und einen Fahrzeugschein enthielt, um diese Gegenstände für sich zu behalten. Der Beschuldigte wurde von der Geschädigten bemerkt und verfolgt.
Der Geschädigten gelang es, ein Bein des Beschuldigten festzuhalten, als dieser gerade dabei war, über eine Mauer auf der Grundstücksgrenze des angegriffenen Objekts zu klettern. Daraufhin trat der Beschuldigte bewusst und gewollt gegen den Oberkörper der Geschädigten, um sich den Besitz der Beute zu erhalten. Die Geschädigte ließ sodann wie vom Beschuldigten beabsichtigt von der weiteren Verfolgung ab, so dass dieser mit dem entwendeten Gut flüchten konnte.
Der Beschuldigte wurde am 05.03.2019 vorläufig festgenommen. Er befindet sich aktuell in einem anderen Verfahren in Strafhaft. Im hier geführten Verfahren ist Untersuchungshaft als Überhaft vorgemerkt.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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