Am Morgen stellte sich ein 32-jähriger Deutscher zur Ausreise nach Ägypten vor. Der Mann wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft Chemnitz per Haftbefehl gesucht.
Das Amtsgericht Chemnitz hatte ihn im Dezember des letzten Jahres wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 3000 Euro oder 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Der Mann durfte seine Reise erst nach entsprechender Anzahlung und Vereinbarung der weiteren Ratenzahlung mit der Staatsanwaltschaft Chemnitz fortsetzen.
Gegen Mittag erschien ein 31-jährger Türke zur Einreisekontrolle aus Istanbul. Der Mann wurde mit einem Untersuchungshaftbefehl wegen Vergewaltigung gesucht und von der Bundespolizei festgenommen.
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