Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden gegen zwei deutsche Staatsangehörige wegen Betrugs im besonders schweren Fall in 22 Fällen erhoben.
Den beiden Beschuldigten wird vorgeworfen, sich zwischen Mai 2014 und Dezember 2017 durch den wiederholten Abschluss von Leasingverträgen über tatsächlich nicht existente Koordinationsmessgeräte eine Einnahmequelle von einiger Dauer und nicht unerheblichem Umfang verschafft zu haben. Dabei gingen die Beschuldigten auf der Grundlage eines gemeinsamen Tatplans arbeitsteilig in der Weise vor, dass ein Beschuldigter fiktive Angebote über Koordinationsmessgeräte erstellte und der andere Beschuldigte auf dieser Grundlage sodann die Leasingverträge mit den finanzierenden Gesellschaften schloss.
Der Beschuldigte, der die fiktiven Angebote erstellt hatte, übersandte in der Folge den finanzierenden Gesellschaften eine Rechnung mit Lieferbestätigung oder bestätigte, dass er die Lieferung durchgeführt habe, und vereinnahmte den anschließend von den so getäuschten Gesellschaften ausgekehrten Kaufpreis.
Anschließend wurden die betrügerisch erlangten Beträge aufgeteilt, wobei der als Leasingnehmer auftretende Beschuldigte dem anderen Beschuldigten hierzu eine Vielzahl vollkommen erfundener Leistungen in Rechnung stellte, um die Vermögensverschiebungen nach außen hin unauffällig erscheinen zu lassen. Um die Taten über einen längeren Zeitraum begehen zu können, bedienten die Beschuldigten einen Teil der Leasingverträge eine gewisse Zeit aus den Einnahmen, die sie aus neuen Betrugshandlungen generiert hatten in der Art eines Schneeballsystems.
Der von den Beschuldigten hierdurch zum Nachteil der Leasinggesellschaften angerichtete Schaden beträgt fast 1.800.000,00 Euro, wobei im Rahmen des Schneeballsystems etwa 650.000,00 Euro an die Leasinggesellschaften zurückgeflossen sind.
Die Beschuldigten gerieten ins Visier der Staatsanwaltschaft, als die Leasingraten nicht mehr bedient und die ersten Leasingverträge gekündigt wurden. Als ein Mitarbeiter einer geschädigten Leasingfirma die Koordinationsmessgeräte sicherstellen wollte, stellte sich schnell heraus, dass diese gar nicht existierten, weshalb eine Strafanzeige erfolgte.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
Ein Beschuldigter befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Der andere Beschuldigte befindet sich auf freiem Fuß, da er sich von vornherein teilgeständig gezeigt und nur einen geringen Teil des erlangten Vermögensvorteils für sich behalten hatte.
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