Die Sachsen verbringen ihre Freizeit und den Urlaub gern in ihren Schrebergärten oder auf ihren Wochenendgrundstücken. Liebevoll und mit viel Eigeninitiative werden die kleinen Gartenhäuser oder Bungalows ausgebaut und wohnlich ausgestattet und geraten damit als „lukratives Tatobjekt“ in den Focus der Diebe.
Im Jahr 2016 wurden insgesamt 10.249 Straftaten (2015: 10.980 Fälle) in Kleingartenanlagen, Gartenlauben und Bungalows registriert. Der polizeilich registrierte Schaden beläuft sich auf ca. 2 Mio. Euro (2015: ca. 2,2 Mio. Euro). 79 Prozent der erfassten Ereignisse, das sind 8.143 Fälle, wurden vollendet.
2.302 Tatverdächtige konnten im Jahr 2015 ermittelt werden, die Aufklärungsquote betrug 31,3 Prozent (2014: 2 302 TV; AQ: 27,9 Prozent). In der Mehrzahl handelten Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit (ca. 91 Prozent).
Die Deliktschwerpunkte liegen sowohl im Bereich des Diebstahls unter erschwerenden Umständen (die umgangssprachlichen Einbrüche) mit 6.365 Fällen, als auch bei einfachen Diebstahlhandlungen mit 1 037 Fällen. Neben Heimelektronik und elektrischen Gartengeräten waren Werkzeuge aller Art, aber auch Fahrräder, Einrichtungsgegenstände, Bekleidung sowie Nahrungs- und Genussmittel beliebtes Diebesgut.
Bei den sonstigen Tatbeständen nach dem StGB bilden Sachbeschädigungen mit 1.003 erfassten Fällen den Schwerpunkt, gefolgt von Hausfriedensbrüchen (332 Fälle), Beleidigungen (224 Fälle) und Brandstiftungen (139 Fälle).
Drei Viertel aller Diebstahldelikte werden bevorzugt in der Nachtzeit bzw. während der Dunkelheit durchgeführt. Sofern der konkrete Wochentag bei der Anzeigenerstattung benannt werden konnte, konzentrierten sich die Handlungen auf die Wochenenden, wobei der Unterschied zu den anderen Wochentagen nur sehr gering ausfällt. Die Analyse für das Jahr 2016 zeigt, dass die Fallzahlen im Sommer (Juni bis September) unter denen der restlichen Monate liegen. Ab dem Oktober steigen dann die Straftaten wieder an. Die meisten Delikte wurden 2016 im Monat März registriert.
Empfehlungen Ihrer sächsischen Polizei:
- Als wirksamer Schutz erweist sich eine solide und auch sichtbare Absicherung von Türen und Fenstern.
- Geben Sie den Tätern keine Hilfsmittel an die Hand. Verschließen Sie alle Gartengeräte und Werkzeuge sorgfältig. Auch Einsteighilfen, wie Leitern u. ä. sollten weg- oder angeschlossen werden.
- Eine weit verbreitete Unsitte ist das Deponieren von „Notschlüsseln“ unter Fußabtretern, in Dachrinnen oder unter Blumenkästen. Die Täter kennen diese Verstecke.
- Entfernen Sie im Herbst alle wertintensiven technischen Geräte und Gegenstände aus Bungalow oder Laube und lagern Sie diese an einem sicheren Ort. Äußerlich sichtbare Dinge wie SAT-Schüsseln, Antennenanlagen, aber auch teure Terrassenmöbel sollten abgebaut bzw. weggeräumt werden.
- Auf der Internetseite www.k-einbruch.de erhalten sie zahlreiche Tipps und Hinweise zur Sicherung Ihrer Wohnung, diese können sie auch auf Ihre Gartenlaube oder Ihren Bungalow anwenden.
- Organisieren Sie eine funktionierende Nachbarschaftshilfe, getreu nach der Devise: „Vorsicht! Wachsamer Nachbar“! Tauschen Sie Adressen und Telefonnummern zur gegenseitigen Information aus.
- Achten Sie bei Kontrollgängen in der kalten Jahreszeit auch auf die Nachbargrundstücke. Achten Sie auf ungewöhnliche Veränderungen oder Vorkommnisse.
Petric Kleine, Präsident des LKA Sachsen: „Präventiv ist hier mehr Aufmerksamkeit und gesundes Misstrauen gefragt, eine gute Nachbarschaft und natürlich auch die Übernahme von Eigenverantwortung bei der Instandhaltung und Sicherung von Haus und Garten. Jeder kann an dieser Stelle seinen eigenen kleinen Teil dazu beitragen, die allgemeine Sicherheit zu erhöhen und potentiellen Tätern das Handwerk zu erschweren.“
Es gibt viele Tipps und Kniffe, wie sich jeder Gartenfreund mit einfachen Mitteln, die nicht viel kosten, vor Einbrechern schützen kann. Sie müssen Ihre Laube deshalb zu keiner Festung ausbauen! Ratschläge und Praxistipps finden Sie in der vom Landeskriminalamt Sachsen herausgegebenen Broschüre „Wie kann man Gartenlauben und Bungalows vor Einbruch schützen?“ (Erhältlich in jeder Polizeilichen Beratungsstelle, abgebildet und zum Download unter www.lka.sachsen.de). Darüber hinaus können Sie sich auch in den Polizeilichen Beratungsstellen über wirksame Schutzmaßnahmen informieren.
Die neue LZ Nr. 48 ist da: Zwischen Weiterso, Mut zum Wolf und der Frage nach der Zukunft der Demokratie
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