Am Mittwoch, den 10.08.2016 durchsuchten Beamte des OAZ im Auftrag der Staatsanwaltschaft Görlitz aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Görlitz die Wohnungen von drei Beschuldigten im Raum Niesky. Die Jugendlichen (m, 15 und 19 Jahre, w, 16 Jahre) standen im Verdacht, in der Nacht von Freitag auf Samstag, den 23. Juli 2016 aus einem PKW heraus auf das Asylbewerberheim in Niesky geschossen zu haben.

Sie waren in der Tatnacht durch Beamte der Mobilen Einsatz- und Fahndungsgruppe (MEFG) in einem Fahrzeug, das den Beschreibungen von Zeugen ähnelte, in Tatortnähe festgestellt worden.

Bei den Durchsuchungen konnte bei dem 19-Jährigen eine Softair-Waffe sichergestellt werden. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen handelte es sich aber nicht um die Tatwaffe. Die Jugendlichen hatten die Tatvorwürfe bei den Vernehmungen immer wieder zurückgewiesen. Inzwischen wurde das Verfahren gegen sie eingestellt. Es konnte zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass es sich bei den Jugendlichen nicht um die Täter handelte.

In dem nunmehr gegen unbekannte Täter weitergeführten Ermittlungsverfahren wird in Folge der Ergebnisse des kriminaltechnischen Gutachtens nur noch versuchter gefährlicher Körperverletzung gem. §§ 224, 22, 23 StGB ermittelt. Ein versuchter Totschlag gem. §§ 212, 22, 23 StGB konnte ausgeschlossen werden, da die nach dem Ergebnis des Gutachtens die genutzte Waffe nicht geeignet gewesen sein kann, mit dem Projektil die Scheibe zu durchdringen und jemanden tödlich zu verletzen.

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