Aufzugsverbot und Verkehrseinschränkungen in der Silvesternacht
Alle Aufzüge und öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, die im Zusammenhang mit den jährlichen Silvesterfeierlichkeiten am Connewitzer Kreuz stehen, werden untersagt. Dies geht aus einer Allgemeinverfügung auf Grundlage des sächsischen Versammlungsgesetzes hervor. Grund sind die "unangezeigten" Versammlungen der Vorjahre und deren Verlauf sowie die Lageeinschätzung der polizeilichen Behörden. Darüber hinaus wird auf zurückliegende organisierte Gewalt gegen die Polizei und staatliche Institutionen verwiesen.
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