Freie Routerwahl ab 1. August 2016: Netzbetreiber dürfen Kunden keinen Router mehr vorsetzen
Bisher konnten Netzbetreiber den Kunden die Nutzung eines bestimmten Routers vorschreiben und ließen damit fast ausschließlich die eigenen Router zu. Das ändert sich nun zum 1. August 2016 mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Routerfreiheit, das auch mehr Wettbewerb ermöglichen soll. „Verbraucher haben bei Neuverträgen nun die Wahl, ob sie den vom Telekommunikationsanbieter angebotenen Router oder ein eigenes Endgerät verwenden“, erklärt Janine Hartmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Das ist aber nicht der einzige Vorteil.
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