Blindengeld und andere Nachteilsausgleiche werden zum 1. Januar 2022 erhöht
Der Sächsische Landtag hat den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes beschlossen. Durch das „Dritte Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes“ werden das Blindengeld und die anderen Nachteilsausgleiche zum 1. Januar 2022 erhöht.
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