Stadt regelt Durchführung sogenannter Junggesellinnen- und Junggesellenabschiede (JGA) im Innenstadtbereich
Der rasante Anstieg in den vergangenen Jahren von Gesellschaften, die den Innenstadtbereich für Abschiedsveranstaltungen vor der Eheschließung - sogenannte Junggesellenabschiede (JGA) - nutzen und dabei den öffentlichen Raum für Spiele und "spaßige" Aktionen nutzen, zwingt die Stadt Leipzig zu einer rechtlichen Neubewertung. Ab dem 1. April gelten solche Veranstaltungen als Sondernutzung des öffentlichen Raums und müssen entsprechend beantragt werden.
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