Das Kabinett hat heute dem Abschluss der "Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch zum Ergänzenden Hilfesystem" (EHS) zugestimmt. Diese Vereinbarung wird zwischen dem Bund und den Ländern geschlossen. Sie bezieht sich auf die Arbeitgeberverantwortung der Länder. Ausgangspunkt waren die Erkenntnisse und Ergebnisse des Runden Tisches Kindesmissbrauch auf Bundesebene.
Mit der Vereinbarung wird die Voraussetzung für den Aufbau des “Ergänzenden Hilfesystems für Betroffene sexuellen Missbrauchs in Institutionen” geschaffen. Dies soll gemeinsam mit dem Bund und den Ländern erfolgen.
Hierbei geht es um mögliche Missbrauchsfälle, die in der Arbeitgeberverantwortung des Freistaates Sachsen ab dem 03.10.1990 liegen. Dies könnten verschiedene Bereiche wie etwa Polizei, Schule, Hochschule, Justizvollzugsanstalten betreffen. Exakte Zahlen liegen dazu nicht vor.
Es handelt sich um ein zeitlich befristetes Hilfesystem, eine Antragstellung ist bis zum 31.08.2016 möglich. Das Ergänzende Hilfesystem ist nur für Fälle vorgesehen, bei denen die Folgen von sexueller Gewalt nicht durch bestehende Hilfesysteme überwunden oder gemildert werden können.
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