Der Lenkungsausschuss Asyl unter Vorsitz der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, sowie des Staatssekretärs im Staatsministerium des Innern, Dr. Michael Wilhelm, sind gestern turnusgemäß zu seiner siebten Sitzung im Staatsministerium des Innern zusammengekommen.

Gegenstand der Beratungen waren weitere Maßnahmen aus den unterschiedlichen Ressortbereichen:

Solidarität mit Flüchtlingen in Freital

Der Lenkungsausschuss Asyl hat seine Solidarität mit den in Freital untergebrachten Flüchtlingen zum Ausdruck gebracht. Hass und Diskriminierung haben keinen Platz in Sachsen.

Neuordnung Rechtslage unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Seit Anfang dieser Woche ist im Sozialministerium eine Stabsstelle “Unbegleitete minderjährige Ausländer” geschaffen worden, die direkt Staatssekretärin Andrea Fischer zugeordnet ist. Das Sozialministerium hat somit eine der Bedeutung der Thematik angemessene Struktur geschaffen.

Zudem fand ein Gespräch der Staatsministerin Barbara Klepsch und Staatssekretärin Andrea Fischer mit dem Sächsischen Städtetag und dem Sächsischen Landkreistag zur Thematik statt. Gemeinsam mit den Oberbürgermeistern und Landräten werde man die veränderte Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern bewältigen.

Leitfaden Arbeitsgelegenheiten

Die Stabsstelle Asyl hat einen Leitfaden Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber erstellt. Der Leitfaden soll den Einstieg in die Thematik erleichtern und einen schnellen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten und Voraussetzungen geben, die das Asylbewerberleistungsgesetz eröffnet. Er gibt Empfehlungen, wie Arbeitsgelegenheiten rechtmäßig und integrationswirksam gestaltet werden können. Der Leitfaden wird allen Bürgermeistern zur Verfügung gestellt.

Förderfibel für Kommunen

Die Stabsstelle Asyl hat eine Förderfibel erstellt, die einen Überblick über Förderprogramme des Freistaates Sachsen enthält. Die Förderfibel soll Gemeinden, Städten und Landkreisen bei der Suche nach geeigneten Förderprogrammen helfen, die sie bei der Unterbringung und Integration von Asylsuchenden nutzen können. Neben einer kurzen Beschreibung der Programme gibt es in der Förderfibel Hinweise zu den Ansprechpartnern und Links zu weiteren Informationen. Die Förderfibel wird allen Bürgermeistern zur Verfügung gestellt.

Erleichterungen im Vergaberecht verlängert

Angesichts der erhöhten Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Zahl der Asylbewerber hat das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr das vereinfachte Vergabeverfahren bis 30. September 2015 verlängert. Landkreise und Kreisfreie Städte können Beschaffungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern aufgrund der aktuellen Situation vorübergehend im Verhandlungsverfahren bzw. freihändig durchführen. Die Kommunen werden damit in die Lage versetzt, die erforderlichen Unterbringungskapazitäten zeitnah bereitzustellen.

Konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht und Förderung der freiwilligen Rückkehr

Straffällige Asylbewerber sollen schneller abgeschoben werden. Der Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen hat dafür Verfahrenserleichterungen bei anhängigen Strafverfahren bestimmt, um die Ausreisepflicht zügiger ermöglichen zu können.

Abgelehnte Asylbewerber sollen von Landkreisen und Kreisfreien Städten zudem verstärkt auf die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise hingewiesen werden. Im Rahmen der freiwilligen Rückkehrförderung wurden für den Bereich Sachsen im Zeitraum Januar bis Mai 2015 insgesamt eine finanzielle Unterstützung für 185 Ausreisen bewilligt. Im gleichen Zeitraum 2014 waren es Mittel für 158  Ausreisen. Hauptherkunftsländer waren die Russische Föderation, Serbien, Georgien und der Kosovo. Das Programm ist bei der Internationalen Organisation für Migration angesiedelt und wird vom Bundesinnenministerium gemeinsam mit den Landesministerien organisiert und mit den zuständigen Landkreisen und Kreisfreien Städten umgesetzt. Informationen zur freiwilligen Rückkehrförderung gibt es unter: http://germany.iom.int/de/reaggarp

Bedrohung von Amts- und Mandatsträgern, Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte

Das Operative Abwehrzentrum (OAZ) bearbeitet seit Anfang dieses Jahres zentral politisch motivierte Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger, die sich im Zusammenhang mit der Asylproblematik ergeben. Insgesamt sind bisher Ermittlungen in 21 Fällen mit 13 geschädigten Amtsträgern, u. a. wegen Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung zu verzeichnen. Das OAZ wird die Ermittlungen weiter intensiv führen, damit Täter zeitnah strafrechtlich verantwortet werden können.

Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Übergriffen auf Flüchtlingsunterkünfte im Freistaat Sachsen werden ebenfalls vom OAZ geführt. Im ersten Quartal 2015 gab es 20 solcher Übergriffe. Die Gefährdungslage einer bestimmten Asylbewerberunterkunft wird von der zuständigen Polizeidirektion eingeschätzt. Die Behörde trifft im Einzelfall auch entsprechende Vorkehrungen zum Schutz. Das OAZ und die Polizei raten nicht nur Amtsträgern, sondern auch Engagierten in Bürgerinitiativen und Vereinen, die bedroht werden, grundsätzlich Anzeige zu erstatten.

Abbau der Rückstände bei der Aktenanlage

Das BAMF berichtet, dass der Rückstau bei der Aktenanlage im Freistaat Sachsen fast behoben wurde. Die Landratsämter haben das BAMF mit Personal unterstützt.

“Notenschlüssel zur Integration”

Der Landkreis Nordsachsen hat Anfang Mai 2015 im Rahmen des Integrationstags für Asylsuchende und Flüchtlinge das Projekt “Notenschlüssel zur Integration” durchgeführt. Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien im Landkreis Nordsachsen sollen die Chance bekommen, ein Instrument zu erlernen oder auf bereits vorhandene Instrumentenkenntnisse aufbauen. Junge Asylsuchende musizieren gemeinsam mit Kindern aus dem Landkreis in einem Orchester. Das Projekt wurde im Lenkungsausschuss vorgestellt und soll ein Modellprojekt für vergleichbare Initiativen in weiteren Landkreisen und Kreisfreien Städten sein.

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