Die Geschäftsbelastung bei den sächsischen Amts- und Landgerichten hat sich im Vergleich zum Vorjahr in der Gesamtbetrachtung kaum verändert. Beim Oberlandesgericht sind allerdings die Eingänge in Familiensachen signifikant und die Eingänge in allgemeinen Zivilsachen spürbar gestiegen.
Im Jahr 2014 gingen beim Oberlandesgericht insgesamt 1.947 Berufungen in Zivilsachen ein, das sind 9 Prozent mehr als im Vorjahr. Ein streitiges Urteil erging in knapp einem Drittel der Verfahren, wobei die Berufungsführer in rund 54 Prozent der durch Urteil entschiedenen Fälle einen (Teil-)Erfolg erzielten. In 24 Prozent der Berufungsverfahren einigten sich die Parteien gütlich durch Vergleich.
25 Prozent der Berufungen wurden zurückgenommen, in etwa 13 Prozent der Fälle wurde die Berufung durch Beschluss zurückgewiesen bzw. verworfen. Die restlichen Verfahren wurden anderweitig erledigt (Versäumnisurteile, Anerkenntnisurteile, Verweisung etc.). Insgesamt stieg die Zahl der Erledigungen leicht gegenüber dem Vorjahr.
Die Eingangszahlen in Familiensachen sind mit 1.703 Beschwerden gegen Endentscheidungen (1.397 im Jahr 2013) und 1.526 sonstigen Beschwerden (1.275 im Jahr 2013) um ca. 20 Prozent gestiegen. Es konnten mit 1.643 Verfahren rund 11 Prozent mehr Beschwerden gegen Endentscheidungen erledigt werden als im Jahr 2013.
Die Strafsenate hatten 2014 über insgesamt 329 Revisionen (ca. 5 Prozent weniger als 2013) zu entscheiden. Die Zahl der Bußgeldsachen ist im Jahr 2014 mit 450 Eingängen um rd. ein Viertel zurückgegangen.
Die Eingangszahlen bei den Landgerichten in Zivilsachen haben sich kaum verändert. Die Zahl der Eingänge bei den Kammern für Handelssachen der Landgerichte ist aber im Vergleich zum Vorjahr um 8 Prozent gesunken. Die Eingangszahlen bei den Landgerichten in Strafsachen I. Instanz sind um 5 Prozent gesunken, während die Eingänge in II. Instanz um 5 Prozent gestiegen sind.
Bei den Amtsgerichten sind die Eingänge in Zivil- und Familiensachen um 6 Prozent beziehungsweise um 4 Prozent gesunken. Die Bestände konnten reduziert werden. Die Eingänge in Straf- und Bußgeldverfahren sind nahezu konstant geblieben (Anstieg von 40.385 Verfahren im Jahr 2013 auf 40.747 im Jahr 2014 bzw. von 14.876 im Jahr 2013 auf 15.183 im Jahr 2014).
Die Anzahl an eröffneten Insolvenzverfahren ist um rund 5 Prozent gesunken; die Anzahl der eröffneten Verbraucher- und Kleininsolvenzverfahren hat sich um rund 2,6 Prozent verringert. Die Zahl der anhängigen Betreuungsverfahren ist um runrd 2 Prozent gesunken.
Im Jahr 2014 sind bei den 208 Gerichtsvollziehern und den 6 mit Gerichtsvollzieheraufgaben betrauten Beamten 165.226 Zwangsvollstreckungsaufträge eingegangen, die damit im Vergleich zum Vorjahr leicht um ein Prozent gesunken sind. In Grundbuchsachen war mit 239.367 Eingängen gegenüber dem Vorjahr eine leichte Steigerung zu verzeichnen.
In der ordentlichen Gerichtsbarkeit Sachsens sind derzeit 755 Richter/innen, 1016 Mitarbeiter/innen der Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1 (Rechtspfleger/in), 1.740 Mitarbeiter/innen Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 (z.B. Justizsekretär/in) und 329 Mitarbeiter/innen (Justizwachtmeister/in) der Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 1, darunter 6 abgeordnete Polizeibeamte zur Unterstützung von Sicherheitsmaßnahmen, tätig.
Sowohl für die Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1 als auch für die Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 konnten im Jahr 2014 Bewerber zur Ausbildung zugelassen werden. Derzeit absolvieren 74 Rechtspflegeranwärter/innen 60 Justizsekretäranwärter/innen den Vorbereitungsdienst. Alle im Jahr 2014 erfolgreichen Absolventen der Laufbahnprüfung der Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 konnten in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden.
Zum 31.12.2014 befanden sich 494 Rechtsreferendare/innen im Juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaates Sachsen. Allen Bewerbern konnte ein Ausbildungsplatz angeboten werden.
Die Altersstruktur in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist weiterhin inhomogen. Die Altersgruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu 40 Lebensjahren ist in allen Bereichen deutlich unterrepräsentiert, im richterlichen Bereich sogar sehr problematisch. Eine erhebliche Verbesserung der Altersstruktur bleibt deshalb die zentrale Aufgabe der Justizverwaltung.
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