Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat heute den Vierten Bericht über die Sponsoringleistungen an die staatliche Verwaltung des Freistaates Sachsen für die Jahre 2012 und 2013 auf der Internet-Seite http://www.publikationen.sachsen.de veröffentlicht. Der vorliegende Vierte Sponsoringbericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2013. Er gibt Auskunft über die Sponsoringleistungen an die Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen.
Die Angaben sind in einer tabellarischen Übersicht jeweils getrennt nach den einzelnen Ressorts zusammengeführt. Die Gesamtsumme der Sponsoringleistungen an die staatliche Verwaltung beträgt rund 2,1 Millionen Euro. Davon entfallen allein Leistungen im Wert von ca. 1,8 Millionen Euro auf den Bereich des Kultursponsorings. Insgesamt bewegen sich die Sponsoringleistungen seit 2006 ungefähr auf dem gleichen Niveau.
Die Geld-, Sach- und Dienstleistungen sind erneut überwiegend Projekten zugute gekommen, die ohne die Sponsoringleistungen Dritter nicht oder nur in geringerem Umfang hätten verwirklicht werden können. Gleichzeitig ist jedoch auch zu erkennen, dass der Einsatz dieses Finanzierungsmittels gemessen am Gesamthaushalt des Freistaates Sachsen weiterhin ein sehr begrenztes Volumen hat.
Die öffentliche Verwaltung muss bei der Annahme von Sponsoringleistungen jeden Anschein sachfremder Einflussnahme vermeiden, um die Integrität und Neutralität des Staates zu wahren. Diesem Ziel dient die Verwaltungsvorschrift Sponsoring (VwV Sponsoring). Als Beitrag zur wirksamen Korruptionsprävention und Transparenz werden seit 2006 alle Sponsoringleistungen in einem zweijährlichen Bericht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Sponsoring eröffnet die Möglichkeit, Vorhaben, die sonst kaum hätten verwirklicht werden können, durch Unterstützung privater Geldgeber zu fördern. Der Sponsor erhält dafür die Gelegenheit, eine öffentlichkeitswirksame Darstellung durch Nennung des Namens, der Firma und der Marke des Sponsors sowie die Präsentation seines Firmenzeichens und sonstiger Kennzeichen zu erreichen.
Publikationsdatenbank
http://www.publikationen.sachsen.de
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Hab grad ein Verständnisproblem. Der Staat tritt also als Konkurrent gemeinnütziger Vereine etc. im Umfeld des Sponsorings auf, indem er Gelder für eigene Projekte einwirbt, die dadurch den darauf angewiesenen “freien Trägern” entzogen werden?
Und dann treten auch noch staatliche Einrichtungen als Sponsoren auf*)? Der Staat sponsort sich also selber? Bzw. lenkt Mittel aus einem Haushaltsbereich in einen anderen um, indem sie als “Sponsoring” deklariert werden!?
*) z. B. sponsort die Staatliche Kunstsammlungen Dresden die Sächsische Staatskanzlei