Das oberste Sächsische Verwaltungsgericht, das Oberverwaltungsgericht in Bautzen, hat am 10. März 2015 (Az.: 1 B 298/14 und 1 B 300/14) in zwei Eilverfahren zugunsten des Landkreises entschieden: Die vom Landkreis zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten geplante Unterbringung von Asylbewerbern in einer Gemeinschaftsunterkunft in dem früheren, heute leerstehenden Hotel "Magnet" im Gewerbegebiet Dölzig bei Schkeuditz steht in Einklang mit Recht und Gesetz.
Der Landkreis Nordsachsen hatte hierzu dem zukünftigen Betreiber eine entsprechende Baugenehmigung für die Umnutzung und für den Umbau erteilt. Während das erstinstanzliche Verwaltungsgericht der klagenden Converza GmbH und der GbR Fischle, Abt, Kocher, Kocher und Moses noch Recht gab und die Baugenehmigung als rechtswidrig einstufte, hat das Oberverwaltungsgericht zugunsten des Landkreises entschieden. Von den Dresdner Rechtsanwälten Michael Stephan und Volker Schmidt vor dem Oberverwaltungsgericht vertreten, findet sich der Landkreis in seiner von Anfang an vertretenen Rechtsauffassung in allen Punkten bestätigt.
“Ich bin froh und erleichtert darüber, dass durch die aktuellen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts nunmehr Rechtssicherheit besteht und die notwendigen Maßnahmen zur Unterbringung der Flüchtlinge jetzt umgesetzt werden können. Die von unserem Landkreis Nordsachsen erstrittene Entscheidung könnte für andere Kommunen und Landkreise in Sachsen Pilotcharakter haben. Wir sind auf dem Weg zur Normalität ein Stück weiter gekommen.”, so Landrat Michael Czupalla.”
Keine Kommentare bisher