Intelligente Stromzähler (Smart Meter) sollen den Verbrauchern das Leben leichter machen. Sie können genau ermitteln, wann ein Haushalt viel Strom verbraucht und was die größten Stromverbraucher sind. Ursprüngliches Ziel der Bundesregierung war, bis 2014 Smart Meter flächendeckend einzusetzen. Das konnte dann so nicht umgesetzt werden. Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium in der vergangenen Woche ein Eckepunktepapier für ein geplantes „Verordnungspaket intelligente Netze“ veröffentlicht.
Danach sollen bis 2032 flächendeckend in alle Haushalte Smart Meter einziehen. Die Untergrenze für eine Einbauverpflichtung soll weiterhin bei einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh liegen. Alle anderen Haushalte sollen erst nach und nach einen intelligenten Zähler bekommen.
„Smart Meter bieten derzeit noch keinen Zusatznutzen für die Verbraucher“, informiert Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Vielmehr sind diese Stromzähler unter dem Aspekt des Datenschutzes kritisch zu betrachten und auch die Frage der Finanzierung ist noch nicht vollständig geklärt.“ Viele Alltagshandlungen sind oft an den Energieverbrauch gekoppelt, so dass sich aus deren Daten die Lebensgewohnheiten genau ablesen lassen und differenzierte Nutzerprofile erstellt werden können. Die Kosten für die Smart Meter sind durch Obergrenzen zwar gedeckelt, es ist aber nicht auszuschließen, dass sich die Netzbetreiber mögliche weitere Kosten über höhere Netzentgelte wieder zurückholen.
„Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden, ohne dass ihnen ein ausreichender und nachvollziehbarer Nutzen gegenübersteht“, warnt Pause. „Sinnvoller wäre dagegen ein marktbasierter Ansatz nach den Grundätzen: Freiwilligkeit, Transparenz und Kontrolle.“ Energieversorger sollten Verbraucher mit attraktiven Angeboten überzeugen.
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