Sächsische Politiker von CDU und FDP stehen unter dem Verdacht, ihre Ämter in strafbarer Weise missbraucht zu haben. Deshalb erstattete der Dresdner Landtagsabgeordnete André Schollbach, der von Beruf Rechtsanwalt ist, jetzt Strafanzeige wegen Erpressung gemäß § 253 Abs. 1 StGB bei der Staatsanwaltschaft Dresden.
Der Hintergrund: Kürzlich veröffentlichte das Nachrichtenmagazin SPIEGEL ONLINE ein von den Journalisten Frank Hornig und Steffen Winter mit Martin Roth geführtes Interview (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bombardierung-von-dresden-martin-roth-im-interview-a-1018198.html). Darin antwortete der langjährige Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden auf die Frage, wie er die Stadt Dresden in seiner Zeit als Museumsdirektor erlebt habe, das Folgende:
„Ich könnte jetzt stundenlang Anekdoten erzählen. Zum Beispiel vom früheren Ministerpräsidenten Georg Milbradt. Er wollte die 550 Jahre alten Kunstsammlungen Sachsens auflösen, weil er meinte, man brauche sie im 21. Jahrhundert nicht mehr und verteile sie lieber in der sächsischen Provinz. Ein FDP-Politiker warnte mich, er werde meinen Museumsetat kürzen – sofern ich nicht einen Auftrag an seine Privatfirma erteilte. Ein CDU-Grande drohte ebenfalls mit Folgen für meine Museen, sollte ich seinen Sohn nicht einstellen. Selbst dass ich meinen Skiurlaub nicht in Deutschland verbracht hatte, wurde von einem Christdemokraten kritisiert. Ein hoher Landesbeamter hat mir damals seine eigene Unterwürfigkeit als Vorbild dargestellt: Er diene in Vasallentreue seinem Minister, so wie treue Gefolgsleute einst Napoleon gedient hätten. Dasselbe erwarte er auch von mir. Wie soll eine Bevölkerung unter solchen Umständen ein demokratisches Verständnis entwickeln?“
Aus den in dem o. g. Interview beschriebenen Sachverhalten ergibt sich der Verdacht der Erpressung gemäß § 253 Abs. 1 StGB gegen die nicht namentlich genannten Politiker von CDU und FDP. Denn gemäß § 253 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einen Menschen rechtswidrig durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern. Die Identität dieser Politiker sowie die konkreten Umstände des in dem Interview beschriebenen Geschehens dürften sich ohne weiteres durch eine Vernehmung von Herrn Roth ermitteln lassen.
Der Landtagsabgeordnete André Schollbach (Die Linke) erklärt dazu: „Sachsen ist unter der Herrschaft der CDU offenbar zu einem Selbstbedienungsladen für einige Politiker verkommen. Derartige Entwicklungen sind nicht hinnehmbar. Ich fordere daher eine zügige und umfassende Aufklärung der bekannt gewordenen Sachverhalte.“
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“Die Identität dieser Politiker sowie die konkreten Umstände des in dem Interview beschriebenen Geschehens dürften sich ohne weiteres durch eine Vernehmung von Herrn Roth ermitteln lassen.”
Was soll dieser Quark? Keine Behörde wird Herrn Roth auffordern diese Namen zu nennen und ein Herr Roth würde diese Namen auch nie nennen. Sollte er dazu noch einmal etwas sagen, dann höchstens, dass es sich um ein Mißverständnis gehandelt hat. Auch “Die Linke” in Sachsen wäre gut beraten, sich um Sachen zu kümmern, die endlich auf die Tagesordnung gehören. So die dringend erforderliche Reform der kommunalen Finanzkontrolle. Sollte das in nächster Zeit nicht erfolgen, dann werde ich alles daran setzten, auch dieser Partei mit hoher Wahrscheinlichkeit einige Sorgen zu bereiten. Darauf das Wort des “Finanzrevisor Pfiffig”.