Bereits wenige Wochen nach dem Jahreswechsel zeichnet sich ab, dass die bisherigen Prognosen für 2015 im Bezug auf die Asylbewerberzahlen nicht mehr zutreffend sind. Plante der Landkreis Ende des Jahres noch mit 600 im Landkreis unterzubringenden Asylsuchenden, so zeigen die aktuellen Zugänge im Freistaat, das von mindestens einer Verdoppelung auf über 1.000 zusätzliche Asylsuchende im Landkreis Nordsachsen in diesem Jahr ausgegangen werden muss. Darüber hinaus bringt der Landkreis bereits heute über 1.000 Asylbewerber unter.
Der überwiegende Teil der Asylsuchenden kommt derzeit aus dem Kosovo, wobei die Anerkennungsquote bei unter 0,3 Prozent liegt. Die Entscheidung über einen Asylantrag obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) und damit außerhalb der Zuständigkeit des Landkreises Nordsachsen. Im Rahmen der Zuständigkeiten ist der Landkreis jedoch verpflichtet, die ihm zugewiesenen Menschen unterzubringen, bis eine Rückführung in das Herkunftsland realisiert werden kann oder ein Aufenthaltstitel (Anerkennung des Asylantrags) vorliegt. Im Interesse des Landkreises liegt somit eine schnelle Entscheidung durch das BaMF.
Die Koordination und Bereitstellung von Unterkünften (Wohnungen, Gemeinschaftsunterkünfte) obliegt dem Landkreis und stellt unter den genannten Rahmenbedingungen eine immer größere Herausforderung dar. Da diese Aufgabe nur gemeinsam mit den Städten und Gemeinden zu realisieren ist, fand am Montag eine kurzfristig anberaumte Bürgermeisterberatung in Eilenburg statt, bei der Landrat Michael Czupalla und die zuständige Ordnungsdezernentin des Landratsamtes Angelika Stoye die konkrete neue Situation schilderten und die Kommunen aufforderten, weiteren Wohnraum, in Frage kommende Immobilien für Gemeinschaftsunterkünfte aber auch Flächen aufzuzeigen, die für eine Bebauung nutzbar sind, kurzfristig aufzuzeigen.
„Die Kommunen und der Landkreis arbeiten hervorragend zusammen. Doch es müssen sich alle Kommunen darauf einstellen, kurzfristig weitere Asylsuchende unterbringen zu müssen!“, brachte es Landrat Michael Czupalla auf den Punkt.
Aufgrund der stetig steigenden Zahl an hilfesuchenden Menschen benötigt der Landkreis weiterhin dringend geeignete Unterkünfte. Hierbei kommen sowohl Wohnungen als auch bereits als Beherbergungseinrichtung genutzte Objekte in Frage. Auch bebaubare Flächen ab 2.000 m² sollten angeboten werden.
Die Objekte sollten möglichst innerhalb kürzester Zeit verfügbar sein und über entsprechende Sanitäreinrichtungen sowie kleine Kochmöglichkeiten verfügen.
Angebote können jederzeit beim
Landkreis Nordsachsen
Ordnungsamt
04855 Torgau
E-Mail: sven.keyselt@lra-nordsachsen.de
eingereicht werden.
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