Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2015 mit dem Bund zugestimmt. Demnach stehen dem Freistaat Sachsen für dieses Jahr rund 71 Millionen Euro an Bundesfinanzhilfen zur Verfügung. Diese Summe wird seitens des Freistaates vorbehaltlich des Beschlusses zum Doppelhaushalt 2015/2016 in gleicher Höhe kofinanziert.
Insgesamt können sich die sächsischen Städte und Gemeinden demzufolge über Bund-Länder-Finanzhilfen in Höhe von 142,5 Millionen Euro für den Zeitraum 2015 bis 2019 freuen.
Innenminister Markus Ulbig: „Mit der Verwaltungsvereinbarung halten wir die Städtebauförderung auf hohem Niveau. Sie ist das Fundament einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Wir werden damit weiterhin wichtige und notwendige bauliche Investitionen realisieren. Unsere Kommunen erhalten Planungssicherheit.“
Im vergangenen Jahr wurden 143 Millionen Euro Städtebaufördermittel an 132 Kommunen im Freistaat verteilt.
Die Fördermittel werden über die Programme „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Soziale Stadt“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Stadtumbau Ost“ mit den Bereichen Aufwertung und Rückbau sowie über das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ ausgereicht.
Mit der Unterzeichnung werden die Voraussetzungen beispielsweise für die Sanierung öffentlicher Gebäude und Wohngebäude sowie für die Schaffung und Gestaltung von Plätzen/städtischen Arealen, die Beräumung von Grundstücken sowie für den Rückbau von Gebäuden geschaffen.
Ulbig: „Da uns die Städtebauförderung ein wichtiges politisches Anliegen ist, freuen wir uns, dass über diese Programme weiterhin strukturelle Schwierigkeiten ausgeglichen werden können. Darüber hinaus stärken wir die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden als Wohn- und Wirtschaftsstandorte. Das schließt demografiegerechte Gestaltung, Barrierefreiheit und Begrünung ein.“
Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung wird jährlich abgeschlossen und tritt in Kraft, wenn sie von allen Bundesländern und dem Bund unterzeichnet wurde. Das Gesamtfördervolumen der Verwaltungsvereinbarung beträgt in diesem Jahr 650 Millionen Euro. Seit 1991 haben Bund und Freistaat Sachsen für städtebauliche Investitionen in den sächsischen Städten und Gemeinden etwa 4,8 Milliarden Euro Finanzhilfen zur Verfügung gestellt.
Kommunen, die von den diesjährigen Bund-Länder-Finanzhilfen profitieren möchten, können noch bis Ende Februar 2015 Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) stellen.
Die Mittel werden folgendermaßen auf die Programme verteilt:
Stadtumbau Ost: 62,886 Mio. Euro
Städtebaulicher Denkmalschutz: 41,106 Mio. Euro
Soziale Stadt: 15,170 Mio. Euro
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren: 13,428 Mio. Euro
Kleinere Städte und Gemeinden: 9,944 Mio. Euro
Insgesamt: 142,534 Mio. Euro
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